Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-03566-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der Fraktion BIBS vom 05.01.2017 (17-03566) wird wie folgt Stellung genommen:
 

Vorbemerkung:

Die Stadt Braunschweig hat die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ im Jahr 2012 unterzeichnet und ist dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ 2013 beigetreten. Die Inhalte der Deklaration sind die Grundlage für das Aufstellen einer kommunalen Biodiversitätsstrategie, über die die formulierten Ziele in Handlungsfelder und konkrete Maßnahmen umgesetzt werden. Der Auftrag, eine solche Strategie zu entwickeln, leitet sich auch ab aus dem vom Rat beschlossenen Zukunftsbild im Rahmen des Prozesses „Denk Deine Stadt“. Die Biodiversität zu stärken, ist einer der konkreten Handlungsaufträge im Leitziel „Braunschweig zur umweltgerechten und gesunden Stadt entwickeln“. Wie im Dezember 2016 in der Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der Fraktion BIBS zum Haushalt 2017 Nr. FU 126 neu schon dargestellt, ist die Verwaltung bereits mit ersten Vorarbeiten zur Erstellung einer Biodiversitätsstrategie für Braunschweig befasst.

 

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Wie in der o.a. Stellungnahme vom Dezember 2016 ausgeführt, befindet sich die Verwaltung z. Zt. im Stadium erster Vorarbeiten. Die Frage nach inhaltlichen Schwerpunkten und Zielen kann daher konkret momentan noch nicht beantwortet werden.

 

Eine gute Orientierung für den Arbeitsrahmen gibt das Beispiel der Landeshauptstadt Hannover. Es bietet sich an, die dort erarbeitete, allgemeine Gliederung den weiteren Arbeiten zugrunde zu legen.

 

Es sind zwei Handlungsfelder zu unterscheiden, die im Laufe des Aufstellungsprozesses ergänzt oder abgewandelt werden können; dies sind das Handlungsfeld „Verbesserung der biologischen Vielfalt in Braunschweig“ und das Handlungsfeld „Menschen für die Natur begeistern“.

 

Für die beiden genannten Handlungsfelder können aus der täglichen Praxis der letzten Jahre bereits jetzt positive Beispiele benannt werden, wie die Gewässerrenaturierungen an Schunter, Sandbach und Wabe; das Pflanzen- und Tierartenschutzkonzept; das Kleingewässerschutzkonzept; das Totholzprogramm; Artenhilfsmaßnahmen für diverse Arten; Hamstermanagement, Biotopverbundplanungen, Naturerlebniszentrum Haus Entenfang, Naturerlebnispfad in Riddagshausen, Natur- u. Klimaschutzberatung von Bauherren u.v.m.

 

Noch bestehende Defizite, z.B. zum Gehölzschutz, sind im Rahmen der Bestandanalyse herauszuarbeiten.

 

Die Biodiversitätsstrategie der Stadt muss von der gesamten Stadt getragen werden, wenn sie Erfolg haben soll. Bereits bei der Aufstellung muss deshalb auf die Mitwirkung verschiedenster Akteure gesetzt werden und die Vorgehensweise muss prozesshaft sein.

 

Zu Frage 2:

Die biologische Vielfalt kann nur erhalten und verbessert werden, wenn die Artenvielfalt erhalten und verbessert wird. Arten sind bedroht, u. a. weil ihre Lebensräume vernichtet werden. Für die Vernichtung von Lebensräumen gibt es verschiedene Ursachen, z. B. Klimaveränderungen oder Nutzungsänderungen/-intensivierungen.

 

Der Erhalt und die Entwicklung unterschiedlichster, möglichst naturnaher Lebensräume sowohl innerhalb wie außerhalb der bebauten Ortslagen ist damit ein wichtiger Schritt zum Erhalt und zur Verbesserung der biologischen Vielfalt der gesamten Stadt. Bedrohte Arten sind dabei ein wichtiger Indikator für die Arten- und Lebensraumvielfalt und damit für die Biodiversität.

 

Mit dem „Pflanzen- und Tierartenschutzkonzept Stadt Braunschweig (2008)“ liegt nach Auffassung der Verwaltung bereits ein gutes Grundlagenwerk vor, das alle für die Beurteilung wichtigen Artengruppen abbildet und damit die angefragte Dokumentation schon beinhaltet.

 

Zu Frage 3:

Mit der Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ hat sich die Stadt Braunschweig selbst verpflichtet, deren Ziele als eigene anzuerkennen und umzusetzen. Folgerichtig sind diese auch in das Zukunftsbild für Braunschweig „Denk Deine Stadt“ eingegangen und finden sich in fast allen Leitzielen wieder, z. B. kompaktes, flächensparendes Bauen realisieren (Leitziel 1), Bildungsangebote verbessern (Leitziel 2), die umweltgerechte, gesunde Stadt entwickeln (Leitziel 4), Mobilitätsangebote umweltverträglich gestalten (Leitziel 5) und – wie oben dargestellt – auch ganz konkret der Handlungsauftrag, die Biodiversität zu stärken.

 

Eine Biodiversitätsstrategie (und andere Fachplanungen) konkretisieren einerseits das übergeordnete und rahmengebende Zukunftsbild für Braunschweig „Denk deine Stadt“, werden andererseits aber auch vom Integrierten Stadtentwicklungskonzept beeinflusst.

 

Das „ISEK“ kann daher eine eigenständige Biodiversitätsstrategie nicht ersetzen. Grundlegende Biodiversitätsziele fließen jedoch parallel in den ISEK-Prozess ein und stellen einen wichtigen Baustein einer ganzheitlich nachhaltigen Stadtentwicklung.

 


 

 

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