Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-03568-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzept zur weiteren Nutzung des Gebäudes Bismarckstraße 10 (ehem. Krankenhaus St. Vinzenz)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0610 Stadtbild und Denkmalpflege
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0630 Referat Bauordnung; 0600 Baureferat; 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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18.01.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die zur weiteren Nutzung des ehemaligen Krankenhauses St. Vinzenz (Bismarckstraße 10 und 10 a) gestellten Fragen kann die Verwaltung wie folgt beantworten:
- Hat die Verwaltung schon Kontakt zur Klärung der Weiternutzung mit der Eigentümerin aufgenommen bzw. welches Konzept zur Weiternutzung verfolgt die Eigentümerin?
Der Verwaltung sind aktuell keine Angaben der Eigentümerin zu von ihr geplanten Weiternutzungs- oder Umnutzungskonzepten für das Krankenhaus und sein Gelände bekannt. Die Eigentümerin ist jedoch bereits gebeten worden, sich in dieser Sache frühzeitig mit der Stadt Braunschweig abzustimmen.
- Besteht für das Gebiet ein Bebauungsplan oder gibt es für das Gebäude andere Nutzungsauflagen (z. B. Denkmalschutz)?
Das Grundstück des ehemaligen Krankenhauses St. Vinzenz liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes IN 235, der seit Oktober 2015 Rechtskraft hat. Im Bereich des Grundstücks ist Fläche für den Gemeinbedarf festgesetzt, auf der Gebäude und Einrichtungen zulässig sind, die gesundheitlichen Zwecken dienen.
Mit Ausnahme von zwei kleinen, separat stehenden Nebengebäuden ist der Gebäudekomplex des ehemalige Krankenhauses St. Vinzenz, Bismarckstraße 10 und 10 a, derzeit in Gänze im Verzeichnis der Kulturdenkmale als Baudenkmal eingetragen. Da die Ursprungsgebäude (ehem. Villa Cramer von Clausbruch mit Nebengebäude, errichtet 1889) bereits 1933 zum Krankenhaus umgebaut und nach dem Zweiten Weltkrieg mehrfach erweitert und umfangreich umgebaut worden sind, bedarf die Frage des Erhaltungsgebots für Gebäudebestandteile, die nicht aus der Ursprungszeit stammen, eingehenderer Untersuchungen und Bewertungen. Für diese Leistungen ist das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege fachlich zuständig.
- Welche Entwicklungsmöglichkeiten und Ziele verfolgt die Verwaltung für dieses Areal?
Die Verwaltung geht davon aus, dass die Eigentümerin der Bitte der Stadt Braunschweig gemäß Antwort 1 nachkommen wird und zunächst mit ihren Vorstellungen auf die Stadt Braunschweig zukommen wird.
