Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 16-03172-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Stadtbezirksrat 222 hat in seiner Sitzung vom 10. November 2016 die Aufstellung eines Hinweisschildes mit Hausnummern zu den Häusern Raiffeisenstraße 5-21 angeregt.

 

Da es sich um eine abgehende Privatstraße (Miteigentum) und nicht um öffentliche Straßen handelt, ist die jeweilige Eigentümergemeinschaft für die vollständige Kennzeichnung der zugeteilten Hausnummern zuständig. Die Zuständigkeit sowie die Art und Weise der Anbringung von Hausnummern ist in der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Braunschweig vom 25. Febr. 2003 geregelt. Ein Auszug aus der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Braunschweig vom 25. Febr. 2003 und ein Kartenausschnitt mit dem betreffenden Grundstück ist beigefügt.

 

Die Verwaltung wird die betroffenen Anlieger auffordern, ihre Hausnummernbeschilderung im Sinne der Verordnung zu verbessern.

 

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Anlagen

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