Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-03508-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Anfrage der Gruppe Grüne / Linke (DS 16-03508) vom 12. Dezember 2016 wurde zuständigkeitshalber an die Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) weitergeleitet. Die BSVG nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Zu 1.)

Die Buslinie 443 stellt eine Ergänzungslinie dar, deren Bedienungsgebiet auch durch andere Linien abgedeckt wird. Vor diesem Hintergrund verkehrt die Linie nur zu Zeiten mit mittlerem bis hohem Mobilitätsbedürfnis der Bürger. An Sonn- und Feiertagen besteht regelmäßig nur ein deutlich reduziertes Mobilitätsbedürfnis.

 

Die angesprochenen Haltestellen werden größtenteils auch durch andere Bus- und Straßenbahnlinien bedient, so dass die Nutzung des ÖPNV auch an Sonn- und Feiertagen möglich ist. Dies sind im Einzelnen:

 

Lichtenberger Straße:Bus 445, 455 und Tram 3 (Haltestelle Alsterplatz)

Havelstraße:Bus 445, 455

Isarstraße:Bus 445, 455

Am Lehmanger:Tram 5

 

Zu 2.)

Als Alternative für die Haltestellen im Verlauf der Straße Am Lehmanger (Neckarstraße und An den Gärtnerhöfen) werden an Sonn- und Feiertagen die Haltestellen Am Lehmanger und Am Queckenberg durch die Straßenbahnlinie 5 mit regelmäßigen Fahrtmöglichkeiten bedient. Hier sind für einen Großteil der Anwohner Fußwege von etwa 400 - 500 m zurückzulegen, nur im Einzelfall ergeben sich Fußwege von etwa 800 m. Für die Haltestelle Hebbelstraße steht als Alternative die Haltestelle Am Klosterkamp der Linie 413 in etwa

500 m Entfernung zur Verfügung.

 

Die etwas längeren Fußwege bis zu den Haltestellen zu Zeiten mit geringerem Mobilitätsbedürfnis sind auch im stadtweiten Vergleich keine Ausnahme. Sie entsprechen einer Abwägung zwischen einem wünschenswerten, guten ÖPNV-Angebot mit dichtem Takt sowie hoher Erschließungsdichte und der für die BSVG zur Erbringung der Verkehrsleistung zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.


Die gewünschte Angebotsausweitung auf der Linie 443 an Sonn- und Feiertagen ist daher, auch im Hinblick auf die höheren Kosten, von der BSVG nicht vorgesehen.

 

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