Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-03264-01
Grunddaten
- Betreff:
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Nachnutzung der ehemaligen Nord LB Filiale Weimarstraße 10
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0630 Referat Bauordnung; 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Heidberg-Melverode
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zur Kenntnis
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25.01.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der SPD-Fraktion vom 04.11.2016, 16-03264, wird wie folgt Stellung genommen:
Es liegt ein Bauantrag für die Nutzungsänderung der Bankniederlassung in ein Wettbüro vor. Im Erdgeschoss mit einer Gesamtnutzfläche von 173,42 m2 sollen ein Wettbüro mit 129,36 m2, ein Kassentresen von 19,28 m2 und WC-Einheiten für Damen und Herren errichtet werden.
Aufgrund der Grundrissgestaltung und der Betriebsbeschreibung handelt es sich planungsrechtlich um eine Vergnügungsstätte. Diese ist nach dem derzeit gültigen Planungsrecht allgemein zulässig, weil der Bebauungsplan ein Kerngebiet ohne Einschränkungen zu Vergnügungsstätten festsetzt.
Dieser Bauantrag ist der Auslöser für das Bebauungsplanverfahren ME 68 „Erfurtplatz/
Thüringenplatz“ zur Änderung des bestehenden ME 41. Am 29.11.2016 hat der Verwaltungsausschuss den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ME 68 gefasst und am 05.12.2016 ortsüblich bekannt gemacht. Ziel der Änderung des bestehenden Bebauungsplanes ist die Umsetzung des Steuerungskonzeptes Vergnügungsstätten, das am Standort nur die ausnahmsweise Zulässigkeit einer Spielhalle/eines Wettbüros vorgibt. Der Aufstellungsbeschluss soll als Grundlage für eine Zurückstellung des Bauantrages dienen. Eine Satzung über eine Veränderungssperre soll im I. Quartal 2017 erfolgen.
Der Bauantrag wurde daher am 28.12.2016 zurückgestellt. Hiergegen kann der Bauherr binnen eines Monats Rechtsmittel einlegen. Sobald die vorgenannte Veränderungssperre beschlossen und bekannt gemacht wurde, kann der Bauantrag abgelehnt werden.
