Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-03671

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Planung und dem Bau des Geh- und Radweges zwischen den Straßen Hungerkamp und Pappelberg wird zugestimmt.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates

 

Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 NKomVG in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Vorlage zur Planung und zum Bau eines Geh- und Radweges zwischen den Straßen Hungerkamp und Pappelberg um einen Um- und Ausbau einer Straße, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.

 

2. Anlass

 

Am Hungerkamp ist derzeit eine städtische Flüchtlingsunterkunft im Bau. Fußläufig ist diese Flüchtlingsunterkunft bislang nur über die Straße Hungerkamp zu erreichen, die über keinerlei Geh- und Radwege verfügt. Um die Anbindung der Flüchtlingsunterkunft für zu Fuß Gehende zu verbessern, soll rechtzeitig zur Inbetriebnahme der Flüchtlingsunterkunft im Frühjahr 2017 eine geeignete fußläufige Erschließung geschaffen werden.

 

3. Planung

 

Über ein städtisches Flurstück in Höhe der im Bau befindlichen Flüchtlingsunterkunft ist ein beleuchteter Geh- und Radweg mit einer Breite von 3,00 m zwischen den Straßen Hungerkamp und Pappelberg geplant worden. Anders als die Straße Hungerkamp verfügt der Pappelberg im Bestand über Gehwege. Auf diese Weise ist es möglich, eine gute fußläufige Erreichbarkeit der Flüchtlingsunterkunft von der Friedrich-Voigtländer-Straße (Bushaltestelle Pappelberg / Einkaufsmöglichkeiten) über die Gehwege am Pappelberg über den neu geplanten Geh- und Radweg sicherzustellen.

 

4. Informationsveranstaltung

 

Für den 12.01.2017 hatte die Verwaltung die Öffentlichkeit über die Medien eingeladen, um die Planung zu erläutern, Fragen zu beantworten und mit den Anliegern über die Planung zu diskutieren.

 

- Ein Schwerpunkt mehrerer Nachfragen seitens der anwesenden Bürger war die Planung und der Bau von Gehwegen im Zuge des Hungerkampes, was auch der Stadtbezirksrat in einer seiner letzten Sitzungen beantragt hatte.

Diesem grundsätzlich nachvollziehbaren Gedanken stehen mehrere Probleme entgegen. Nur ein Teil der Straßenparzelle des Hungerkampes befindet sich im städtischen Eigentum. Die Randstreifen auf beiden Seiten befinden sich in Privatbesitz und müssten durchgehend angekauft werden, um einen planerisch sinnvollen Straßenquerschnitt realisieren zu können. Das ein solcher durchgehender Flächenerwerb kurzfristig gelingt, ist mindestens sehr unwahrscheinlich, zumal die hierfür benötigten Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen.

Die für einen Umbau des Hungerkampes erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushalt ebenfalls nicht zur Verfügung. Im Vergleich zu den Investitionskosten anderer Straßen werden die Kosten jedoch deutlich höher ausfallen, weil der Untergrund mit Antimon belastet ist, sodass durch die Entsorgung des vollständigen Unterbaus der Straße mit sehr hohen Entsorgungskosten zu rechnen ist. Eine belastbare Größenordnung der Investitionskosten kann ohne detaillierte Schadstoffuntersuchung im Zuge des gesamten Hungerkampes und Festlegung des Entsorgungsweges nicht angegeben werden.

- Ein Anwohner bittet darum, die beiden Enden des Geh- und Radweges so zu gestalten, dass es nicht zu Verkehrsgefährdungen mit dem querenden Verkehr im Zuge des Pappelberges und des Hungerkampes kommt.

Die Verwaltung wird im Zuge der Ausführungsplanung entsprechende Lösungen im Detail vorsehen.

- Sehr viele weitere Diskussionsbeiträge beschäftigten sich mit dem Standort der Flüchtlingsunterkunft, dem Zustandekommen der entsprechenden Ratsentscheidung, der dazu durchgeführten Bürgerinformationsveranstaltung, den Beratungen im Stadtbezirksrat und ganz allgemein mit den Sorgen der Anlieger des Pappelberges vor der Veränderung durch die Inbetriebnahme der Flüchtlingsunterkunft.

Die Verwaltung hat diese Fragen beantwortet, die jedoch wenig Bezug zur vorgelegten Planung des Geh- und Radweges hatten.

 

Die Verwaltung hatte den Eindruck, dass die Planung selbst unter den gegebenen Rahmenbedingungen konsensfähig ist.

 

5. Finanzierung

 

Für den Bau des Geh- und Radweges zwischen Hungerkamp und Pappelberg fallen Straßenbaukosten in Höhe von ca. 20.000 € an. Die Maßnahme ist nicht straßenausbau-beitragspflichtig. Der Ausbau dieses Geh- und Radweges steht im engen Zusammenhang mit dem Bau der Flüchtlingsunterkunft „Gliesmarode“ und wird daher für diesen Einzelfall über das Projekt „Unterbringung von erwachsenen Flüchtlingen (4S.210083)“ finanziert. Auf dem Projekt stehen noch ausreichend Finanzmittel zur Verfügung.

 


 

 

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Anlagen

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