Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 17-03799

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 3. Mai 2016 eine neue Richtlinie zur Qualifizierung für ein Amt der Besoldungsgruppe A 14 gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 Nds. Laufbahnverordnung (NLVO) beschlossen. Diese Richtlinie verbessert die Durchlässigkeit innerhalb der Laufbahngruppe 2 und ermöglicht verwaltungsinternen leistungsstarken Beamtinnen und Beamten das berufliche Fortkommen innerhalb der gesamten Laufbahngruppe.

 

Um auch den leistungsstarken Beschäftigten in Technischen Berufen die Möglichkeit der individuellen Personalentwicklung zu geben aber auch um absehbare Personalbedarfe an-gesichts des immer deutlicher werdenden Fachkräftemangels decken zu können, wurde für diese Beschäftigtengruppe ein vergleichbares Verfahren entwickelt.

 

Für die Eingruppierung von Beschäftigten in die Entgeltgruppen 13 bis 15 (vergleichbar höherer Dienst) des Allgemeinen Teils der Entgeltordnung (VKA) setzen die tarifrechtlichen allgemeinen Tätigkeitsmerkmale entweder eine abgeschlossene wissenschaftliche Hoch-schulbildung (Universitäts- oder Masterabschluss) voraus oder dass die Beschäftigten über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen (so genannte „sonstige Beschäftigte“).

 

Die hierzu erstellte Richtlinie (s. Anlage) entspricht im Wesentlichen der Qualifizierungsricht-linie für die Beamtinnen und Beamten.

 

Die Richtlinie ist gemäß § 65 Abs. 2 Nr. 13 NPersVG mitbestimmungspflichtig. Im Rahmen einer Vorbesprechung wurde durch die Personalvertretung die Zustimmung signalisiert. Die formelle Beteiligung der Personalvertretung wird kurzfristig eingeleitet.

 

Es ist vorgesehen die Qualifizierungsmaßnahme zeitnah verwaltungsintern auszuschreiben.
 

 

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Anlagen

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