Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 17-03755
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand "Inbetriebnahmeprüfung von Anlagen zur Lagerung von Heizöl"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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08.02.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im November 2015 hatte die Verwaltung darüber informiert, dass alle Betreiberinnen und Betreiber von oberirdischen Heizöl- und Dieseltankanlagen mit einer Größe von 1.000 bis 10.000 Litern angeschrieben werden.
Bisher wurden ca. 1.500 Betreiberinnen und Betreiber auf ihre Verpflichtung zur Veranlassung der Durchführung der Inbetriebnahmeprüfung ihrer Anlage zur Lagerung von wassergefährdenden Stoffen durch einen zugelassenen Sachverständigen hingewiesen.
Mehr als 80 Prozent der Anlagen wiesen erhebliche, die Anlagensicherheit betreffende Mängel auf, ohne dass allerdings eine akute Gewässergefährdung zu befürchten wäre. Die Mängel müssen von den Betreiberinnen und Betreibern beseitigt werden. Zu diesem Zweck schreibt die Verwaltung die Betroffenen an und legt den Umfang der erforderlichen Arbeiten fest. Der Entstehung neuer Boden- und Grundwasserverunreinigungen wird so vorgebeugt.
Zusätzliche Informationen stellt die Verwaltung auf ihrer Internetseite www.braunschweig.de/heizoeltank zur Verfügung.
Die Verwaltung geht davon aus, dass noch ca. 7.000 Betreiberinnen und Betreiber in den nächsten Jahren angeschrieben werden müssen.
