Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-03534
Grunddaten
- Betreff:
-
Hochwasserschutz - Kooperation der Städte Braunschweig und Wolfenbüttel Gemeinsame Stellungnahme an das Umweltministerium zur Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse an der Oker bei der Ermittlung der Überschwemmungsgebiete
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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08.02.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die im Entwurf anliegenden gemeinsamen Empfehlungen der Städte Braunschweig und
Wolfenbüttel zur Feststellung und Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Oker
werden zu Kenntnis genommen und dem Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klima-schutz mit der Bitte um Berücksichtigung der Anregungen vorgelegt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 NKomVG, da eine Zuständigkeit des Rates nach § 58 NKomVG nicht gegeben ist und es sich wegen der interkommunalen Behandlung der Angelegenheit nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung nach § 85 NKomVG handelt.
Begründung
Der Runderlass des Niedersächsischen Umweltministeriums vom 11.09.2008 war Ausgangs-punkt für die Festlegung der hydrologischen Kenngröße HQ100; das ist der Abfluss eines statistisch einmal in hundert Jahren zu erwartenden Hochwassers. Dieses wird als maßge-bendes Hochwasserereignis der Ermittlung der Überschwemmungsgebiete zu Grunde gelegt.
In Niedersachsen wurde dabei - entgegen der Praxis in anderen Bundesländern - die Wirkung der vorhandenen Hochwasserrückhalteeinrichtungen, wie z. B. der Okertalsperre, nur unvollständig berücksichtigt. Zuständig für die Ermittlung der Überschwemmungsgebiete ist der Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Die an der Oker bisher gültige Praxis geht von einer Talsperre aus, die bereits vor dem hun-dertjährlichen Regenereignis bis zum Überlaufen gefüllt ist. Dann dämpft der Stausee nur
noch aufgrund seiner großen Fläche geringfügig den Abfluss. Die Wasserwirtschaft verwen-det hierfür den Begriff „Seeretention“. Das Land rechnet so mit einem maximalen Abfluss von
ca. 97 m³/s aus der Talsperre. Aus Sicht der Städte Wolfenbüttel und Braunschweig liegt die
Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses deutlich über 100 Jahren.
Da bisher kein durch einen Betriebsplan gesicherter Hochwasserschutzraum für ein HQ100 vorhanden war, bestanden von Seiten der Stadt keine Einwände gegen diese Praxis.
Im Zuge des laufenden Neubewilligungsverfahrens der Wasserrechte für das Nordharzver-bundsystem soll ein Hochwasserschutzraum für ein hundertjährliches Regenereignis festge-legt werden. Nach den Plänen ist daher von einer maximalen Abgabe von 16 m³/s aus-zugehen.
Eine nähere Beschreibung des geplanten Betriebes der Talsperren ist unter http://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/wasserwirtschaft/zulassungsverfahren unter dem Punkt Talsperren/Neubewilligungen/Nordharzverbundsystem zu finden.
Die Verwaltung hat mit einem Niederschlags-Abflussmodell die Auswirkungen des geplanten
Talsperrenbetriebs simulieren lassen. Der statistisch einmal in 100 Jahren in Braunschweig
zu erwartende Abfluss reduziert sich von 194 auf 146 m³/s.
Die Auswirkungen eines so verringerten Abflusses wurden mit einer hydraulischen Modell-rechnung ermittelt. Dabei wurden die aktuellen Geländehöhen eines Laserscans aus dem
Jahre 2011 angesetzt. Im Stadtgebiet von Braunschweig ist von einer Senkung der Wasser-spiegellagen von rund 30 cm im Süden, bis zu 60 cm im Bereich der Umfluter und rund
10 cm im Norden (jeweils im Vergleich mit den nach den Vorgaben des Erlasses ermittelten
Wasserspiegellagen) auszugehen.
Es steht außer Frage, dass den Grundsätzen der Hochwasservorsorge Rechnung zu tragen
ist und dass Ober- und Unterlieger am Gewässer nicht benachteiligt werden dürfen. Hierbei
sollte jedoch ein möglichst realitätsnahes Abfluss-Szenario zugrunde gelegt werden, um unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dem Prinzip einer sparsamen Haushalts-führung, z. B. bei der Umsetzung von Hochwasserschutzeinrichtungen, Rechnung tragen zu können. Überdies sind zahlreiche Eigentümer durch die Festsetzungen der Überschwemmungsgebiete mit Auswirkungen auf ihre Eigentumsrechte betroffen.
Anlässlich der den Städten Braunschweig und Wolfenbüttel vorliegenden Kenntnislage über
die Tragweite unterschiedlicher Bemessungsansätze ist die Überprüfung der Eintrittswahr-scheinlichkeit unter den in der Stellungnahme dargelegten Bedingungen geboten.
Mit der anliegenden Stellungnahme regen die Städte Braunschweig und Wolfenbüttel eine
Überprüfung der festgesetzten Hochwasserschutzgebiete entlang der Oker unter Berück-sichtigung der tatsächlichen Wirkung der Okertalsperre an.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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437 kB
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