Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-03703-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Touristikflüge am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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31.01.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der BIBS-Fraktion vom 19. Januar 2017 (DS 17-03703) nimmt die Verwaltung nach Abstimmung mit der Geschäftsführung der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen erfolgen zur Aufrechterhaltung des Brandschutzes für das vorhandene Gebäude mit seiner derzeitigen Nutzungsstruktur. Hierzu zählen die im Gebäude untergebrachten Büros sowie insbesondere die Unterbringung von Passagieren im Wartebereich vor dem Abflug, die zu einem weit überwiegenden Teil dem Geschäftsreiseverkehr zuzurechnen sind. Die von der Fragestellerin sogenannten „Touristik Charter Flüge“ tragen nur zu einem sehr kleinen Teil zum Verkehrsaufkommen bei und sind deshalb auch nicht der alleinige oder gar prägende Grund für die Brandsanierung. Aus dem Schreiben, auf das die Fragestellerin Bezug nimmt, geht dementsprechend auch nicht hervor, dass die Ertüchtigung zur Erweiterung der Kapazität im Tourismusverkehr notwendig war. Der Zweck der jeweiligen Reisen ist für die Brandschutzanforderungen unerheblich.
Zu 2.:
Die Sanierungskosten für den Gebäudebrandschutz werden auf ca. 550 TEUR geschätzt.
Zu 3.:
Der Brandschutz unterliegt der gebäudebrandschutzpolizeilichen Aufsicht der Bauaufsichtsbehörde. Die Abnahme der Baumaßnahmen durch das Bauordnungsamt steht noch aus.
