Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-03744-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

- 1 -

 

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 20.01.2017 (17-03744) wird wie folgt Stellung genommen:


Zu Frage 1:
 

Im Stadtbezirk 321 befinden sich zwei Trinkwassernotbrunnen. Das ist zum einen der Trinkwassernotbrunnen Nr. 33 Otto-Bögeholz-Straße (20 m³/h) sowie zum anderen der Trinkwassernotbrunnen Nr. 31 Saarstraße (22 m³/h).

 

Diese Brunnen sollen neben 36 weiteren Trinkwassernotbrunnen, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind, eine vom Stadtwassernetz unabhängige Trinkwassernotversorgung z. B. im Katastrophenfall - also nicht dauerhaft - sicherstellen.

Dieses System wurde von der Bundesrepublik Deutschland ursprünglich für Zivilschutzzwecke eingerichtet und finanziert. Die Stadt Braunschweig ist durch Verpflichtungsbescheide zur Wartung und Unterhaltung dieser Brunnen verpflichtet. Alle Brunnen unterliegen einem Veränderungs- und Beseitigungsverbot (Zivilschutzbindung).

 

Der Trinkwassernotbrunnen Nr. 33 soll 6.000 Einwohner versorgen,
der Trinkwassernotbrunnen Nr. 31 soll bis zu 10.000 Einwohner versorgen.

 

In unmittelbarer Nähe des Stadtbezirksrates 321 befindet sich das Brunnenfeld Madamen-weg mit sechs weiteren Trinkwassernotbrunnen. Die Brunnen verfügt über eine Kapazität von ca. 20 m³ /h je Brunnen.

 

Jeder Brunnen dieses Brunnenfeldes soll ca. 5.000 Einwohner versorgen.

Ein evtl. notwendiger Wassertransport würde mittels LKW und Wassersäcken erfolgen.

 

Die Versorgung der Bevölkerung im Stadtbezirk 321 ist damit im Katastrophenfall sicher-gestellt.

 

Die Erstellung und Finanzierung solcher Trinkwassernotbrunnen ist Aufgabe des Bundes. Dieser beabsichtigt zurzeit nicht, neue Trinkwassernotbrunnen einzurichten.


Zu Frage 2:

 

Die Zuständigkeit für das Wasserwerk Lamme liegt bei der Versorgungs-AG. Die Frage müsste abschließend von dort beantwortet werden. Die Frage ist entsprechend weitergeleitet worden. Eine Antwort steht noch aus und wird nachgeliefert.

 

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