Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-03716-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Installation von Photovoltaik auf dem Dach des neuen Feuerwehrhauses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 37 Fachbereich Feuerwehr; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Timmerlah-Geitelde-Stiddien
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zur Kenntnis
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02.02.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 19.01.2017 (17-03716) wird wie folgt Stellung genommen:
Im Zuge der Planung von Neubauten im Zuständigkeitsbereich der Stadt Braunschweig wird grundsätzlich die Möglichkeit sowie Notwendigkeit der Nutzung regenerativer Energien geprüft. Die Rahmenbedingungen und Mindeststandards hierfür werden u. a. durch die jeweils gültige Energieeinsparverordnung EnEV sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG vorgegeben.
Welche konkreten Maßnahmen zur Nutzung regenerativer Energien beim Neubau eines Feuerwehrhauses in Timmerlah möglich und sinnvoll sind und welches Betreibermodell hierfür vorgesehen wird, kann erst benannt werden, wenn die Neubauplanung entsprechend fortgeschritten ist. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit berichten.
Unter der Annahme des Strombedarfs vergleichbarer Feuerwehrhäuser würde eine
etwa 4 kWpeak große Photovoltaikanlage sich deutlich innerhalb der zu erwartenden Lebensdauer in etwa 16 Jahren amortisieren. Ein Eigenbetrieb durch die Stadt Braunschweig mit primärer Eigennutzung des Stroms im Gebäude und einer Überschusseinspeisung stellt das voraussichtlich wirtschaftlichste Szenario dar.
Wie im ersten Absatz beschrieben, kann es möglich sein, dass zur Einhaltung der EnEV und des EEWärmeG andere Photovoltaik-Anlagengrößen umgesetzt werden müssen. Genaue Aussagen sind erst im Rahmen der konkreten Berechnung möglich.
Grundsätzlich wird bei der Neuplanung von Gebäuden die Dachkonstruktion so statisch bemessen, dass die - auch nachträgliche - Aufstellung einer Photovoltaikanlage möglich ist.
