Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-03722-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

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Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 19.01.2017 (17-03722) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die Behördenfahrschule der Feuerwehr Braunschweig wird im Laufe dieses Jahres den Ausbildungsbetrieb einstellen. Dafür gibt es mehrere Gründe: Bis zum Ende der Wehrpflicht konnten mehrfach von der Bundeswehr ausgebildete Fahrlehrer in den Feuerwehrdienst übernommen werden. Da derartige Übernahmen heute nicht mehr möglich sind, müsste die Stadt nun selbst Fahrlehrer aus- und ständig fortbilden. Eine Kostenanalyse hat ergeben, dass die Vergabe von Fahrschulleistungen heute wirtschaftlicher ist. Darüber hinaus steigen die Ausbildungsanforderungen an eine Einsatzkraft ständig an.

Um Feuerwehrfahrzeuge bis zu 7,5 t Gesamtgewicht fahren zu können ist in Niedersachsen der Feuerwehrführerschein eingeführt worden. Die Ausbildung und Abnahme erfolgt durch einen erfahrenen Kraftfahrer der Ortsfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr, die über ein Fahrzeug bis 7,5 t (TSF-W) verfügen.

 

Zu Frage 1:

Mit der Freigabe des Haushaltes 2017 soll die Fahrschulleistung für die Feuerwehr Braunschweig extern vergeben werden.

 

Zu Frage 2:

Nein, siehe oben.

 

Zu Frage 3:

Der Landkreis Leer unterstützt junge Feuerwehrleute mit bis zu 800 Euro Zuschuss für den Erwerb des ersten Führerscheins. Der Zuschuss richtet sich an alle bestehenden und neuen Mitglieder einer Feuerwehr, die bei Antragsstellung mindestens 16 und noch keine 25 Jahre alt sind. Im Gegenzug dazu verpflichten sich die jungen Leute für mindestens 5 Jahre Mitglied der Feuerwehr zu bleiben. Bezuschusst wird der Erwerb des ersten Führerscheines in den Klassen B, BE, C1 oder C1E. (Quelle: Internetseite des Landkreises Leer). Derzeitiger Planungsstand ist, dass die Stadt Braunschweig anders als der Landkreis Leer, der nur einen Zuschuss gibt, die Führerscheinausbildung der Klasse C1 nicht nur anteilig, sondern voll finanziert.
 

 

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