Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-03725-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 19.01.2017 (17-03725) wird in Abstimmung mit der Stadtbad-GmbH wie folgt Stellung genommen:

 

  1. Gemäß § 1 Abs. 1 der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Braunschweig vom 6. Oktober 2015 ist die Freiwillige Feuerwehr eine Einrichtung der Stadt Braunschweig. Die Jugend- und Kinderfeuerwehren bilden eine Abteilung der jeweiligen Ortsfeuerwehren (§ 1 Abs. 7, Buchst. b und c der o. g. Satzung).

 

  1. Aus steuerlichen Gründen ist eine unentgeltliche Nutzung von Bädern der Stadtbad-GmbH durch Mitglieder der Kinder- und Jugendfeuerwehren nach Auskunft des Unternehmens nicht möglich.

 

  1. Analog zur geübten Praxis bei Mitgliedern der Feuerwehren bzw. der freiwilligen Feuerwehren müsste stattdessen durch die Stadt Braunschweig für die Inanspruchnahme der Bäder auf Basis der geltenden Tarife der Stadtbad-GmbH eine Ausgleichszahlung erfolgen. Denkbar wäre der Erwerb von Bonuskarten, mit denen eine Rabattierung in Höhe von 20 % gegenüber den regulären Eintrittspreisen möglich wäre.

 

  1. Die hieraus resultierende Belastung des städtischen Haushalts müsste noch ermittelt werden.

 

 

 

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