Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-03725-01
Grunddaten
- Betreff:
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Kostenlose Schwimmzeiten für Jugend- und Kinderfeuerwehren in den städtischen Hallenbädern
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Feuerwehrausschuss
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zur Beantwortung
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01.02.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 19.01.2017 (17-03725) wird in Abstimmung mit der Stadtbad-GmbH wie folgt Stellung genommen:
- Gemäß § 1 Abs. 1 der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Braunschweig vom 6. Oktober 2015 ist die Freiwillige Feuerwehr eine Einrichtung der Stadt Braunschweig. Die Jugend- und Kinderfeuerwehren bilden eine Abteilung der jeweiligen Ortsfeuerwehren (§ 1 Abs. 7, Buchst. b und c der o. g. Satzung).
- Aus steuerlichen Gründen ist eine unentgeltliche Nutzung von Bädern der Stadtbad-GmbH durch Mitglieder der Kinder- und Jugendfeuerwehren nach Auskunft des Unternehmens nicht möglich.
- Analog zur geübten Praxis bei Mitgliedern der Feuerwehren bzw. der freiwilligen Feuerwehren müsste stattdessen durch die Stadt Braunschweig für die Inanspruchnahme der Bäder auf Basis der geltenden Tarife der Stadtbad-GmbH eine Ausgleichszahlung erfolgen. Denkbar wäre der Erwerb von Bonuskarten, mit denen eine Rabattierung in Höhe von 20 % gegenüber den regulären Eintrittspreisen möglich wäre.
- Die hieraus resultierende Belastung des städtischen Haushalts müsste noch ermittelt werden.
