Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-02889
Grunddaten
- Betreff:
-
Abrechnung von Straßenbaumaßnahmen - Abschnittsbildung -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat; 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 331 Nordstadt
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Anhörung
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26.01.2017
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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07.02.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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21.02.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 3 der Straßenausbaubeitragssatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei der Vorlage über die Abschnittsbildung um einen Beschluss, für den der Rat zuständig ist.
Abschnittsbildung
Die Realisierung der Erneuerung der Verkehrsanlage „Siegmundstraße“ erfolgt abschnittsweise, so dass auch eine abschnittsweise Abrechnung der Straßenausbaubeiträge sinnvoll und erforderlich ist.
Nach Beschlüssen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 22.12.2009
- 9 ME 108/09 - und 21.12.2010 - 9 ME 127/10 - setzt eine wirksame Abschnittsbildung ein Bauprogramm voraus, das einen weiterführenden Ausbau der Straße auf ganzer Länge vorsieht. Das Bauprogramm, das sich über den abzurechnenden Abschnitt hinaus auf die gesamte Einrichtung bezieht, muss dem Rat unterbreitet werden. Der Rat muss das weiterführende Bauprogramm in seine Willensbildung aufnehmen können, wobei auch eine Billigung ausreicht.
Aus beitragsrechtlicher Sicht beginnt die Verkehrsanlage „Siegmundstraße“ am Mittelweg und endet an der Siegfriedstraße. Für 2017 ist die Erneuerung der „Siegmundstraße“ zwischen Mittelweg und Freyastraße (nördliche Einmündung) beschlossen (Drs.-Nr.
16-01837). Die Berechnung der voraussichtlichen Straßenausbaubeiträge für die Vorstellung in der Informationsveranstaltung vor der Beschlussfassung für den Ausbau wurde unter Berücksichtigung dieses noch erforderlichen Abschnittsbildungsbeschlusses getätigt.
Für die beitragspflichtigen Eigentümer ergibt sich durch diesen formellen Ratsbeschluss über die Abschnittsbildung daher gegenüber der Informationsveranstaltung keine Veränderung in der Berechnung der Straßenausbaubeiträge.
Als Anlage ist ein Plan über den Umfang des weiterführenden Bauprogramms der öffentlichen Verkehrsanlage „Siegmundstraße“ beigefügt, der im Rahmen dieser Vorlage zugleich dem Stadtbezirksrat zur Kenntnisnahme und Billigung vorgelegt wird. Ein Beschluss über den Plan ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich. Dieser Plan ist vorläufig und soll lediglich den beabsichtigten Ausbauumfang der vorgesehenen Sanierung dokumentieren. Sobald sich die weiteren Baumaßnahmen in Teilbereichen mittelfristig konkretisieren und im Haushalt vorgesehen werden, erfolgt frühzeitig die Beteiligung der Anlieger und der Politik. Über die genaue Ausbauplanung wird dann ein konkreter und detaillierter Planungsentwurf dem Stadtbezirksrat zur Erörterung und Beschlussfassung vorgelegt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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