Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-03574
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2016 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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31.01.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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21.02.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Begründung:
Finanzhaushalt
Teilhaushalt Fachbereich Zentrale Dienste
Zeile 28Erwerb von Finanzvermögen
Projekt5E.100001 Aufstockung Pensionsfond
Sachkonto785310 Anteil Beteiligungen sonst. Anteilsrechte
Bei dem o. g. Projekt wird eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 254.236,67 € beantragt.
Haushaltsansatz 2016:300.000,00 €
überplanmäßig beantragt: 254.236,67 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel:554.236,67 €
Nach § 3 Abs. 3 Satz 2 der "Satzung zur Errichtung und Verwaltung des Pensionsfonds der Stadt Braunschweig" in der vom Rat am 2. Juni 2015 beschlossenen Fassung sind Abfindungszahlungen für erworbene Versorgungsanwartschaften von der Stadt als aufnehmender und anspruchsberechtigter Dienstherr bei einem Dienstherrenwechsel dem Sondervermögen zuzuführen. Für das Haushaltsjahr 2016 waren hierfür - wie in den Vorjahren - 300.000 € eingeplant.
Die Stadt hat im laufenden Haushaltsjahr für dreizehn aufgenommene Beamtinnen und Beamte insgesamt 554.236,67 € als Abfindungsleistungen erhalten. Der den Ansatz nunmehr übersteigende Anteil ist dem Pensionsfonds überplanmäßig zuzuführen. Die Anzahl der aufgenommenen Beamtinnen und Beamten sowie die Höhe der Abfindungsleistungen (zwischen 1.149,27 € und 103.910,46 €) waren zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht absehbar.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Mehrerträge | 1.11.1151.01.01 / 359130 | Zentrale Aufgaben Personal / Versorgungslastenteilung | 254.236,67 € |
