Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-03642
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Stöckheim-Süd", ST 83, Stadtgebiet zwischen Leiferdestr., Leipziger Str. und der 110 kV-Leitung (Geltungsb. A), Stadtgebiet Gemarkung Stöckheim, Flur 4, Flurstücke 94/2, 118/1 und 119 (Geltungsb. B), Stadtgebiet Gemarkung Leiferde, Flur 2, Flurstück 30 (Geltungsb. C), Stadtgebiet Gem. Rautheim, Flur 4, Flurstück 199/2 (Geltungsb. D), Stadtgebiet Gem. Rautheim, Flur 3, Flurstück 121 (Geltungsb. E) Behandl. Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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08.02.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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21.02.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„1.Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und gemäß § 4 a (3) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen Nr. 6, Nr. 7 und Nr. 8 zu behandeln.
2.Der Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Stöckheim-Süd“, ST 83, wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
3.Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Zuständigkeit des Rates für den Satzungsbeschluss ergibt sich aus § 58 (2) Nr. 2 NKomVG.
Aufstellungsbeschluss und Planungsziel
Am 14. Oktober 2014 hat der Verwaltungsausschuss den Beschluss gefasst, für das Gebiet südlich des Ortsteiles Stöckheim, westlich der Stadtbahnendhaltestelle, den Bebauungsplan „Stöckheim-Süd“, ST 83, aufzustellen. Planungsziel war die Schaffung eines Wohnbau-gebietes zur Deckung von dringendem Wohnraumbedarf entsprechend dem Wohnraum-versorgungskonzept.
Es sind ca. 300 Wohneinheiten (WE) in unterschiedlichen Bauformen geplant. Davon sollen ca. 130 bis 150 WE durch Einfamilienhäuser und gereihte Stadthäuser sowie ca. 150 bis
170 WE durch Geschosswohnungsbau realisiert werden.
Es ist vorgesehen, dass 20 % der im Geschosswohnungsbau zulässigen Wohnungen im sozialen Wohnungsbau bzw. mit Belegungsbindungen ausgeführt werden.
Die Grundstücksgesellschaft Braunschweig (GGB) wird als Erschließungsträgerin die Entwicklung des Baugebietes und die Vermarktung eines wesentlichen Teiles der Baugrundstücke übernehmen. Einer der derzeitigen Eigentümer im Plangebiet wird einen Teil seiner Flächen selbst vermarkten.
Zur Reglung der Kostenübernahme von Folgekosten wird ein städtebaulicher Vertrag mit der GGB abgeschlossen.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen
Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 20. Mai 2016 bis 24. Juni 2016 durchgeführt.
Die Stellungnahmen sind in der Anlage Nr.6 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag der Verwaltung versehen.
Die aus diesem Beteiligungsverfahren resultierenden Änderungen des Bebauungs-planentwurfes wurden bereits zum Auslegungsbeschluss eingearbeitet.
Erneute Beteiligung der Behörden gemäß § 4 a (3) BauGB
Da der Bebauungsplanentwurf nach der Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB geändert wurde, war eine erneute Beteiligung gemäß § 4 a (3) BauGB erforderlich. Die Beteiligung wurde in der Zeit vom 01. September 2016 bis zum 10. Oktober 2016 durchgeführt.
Die Stellungnahmen sind in der Anlage Nr.7 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag der Verwaltung versehen.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Am 06. September 2016 wurde die öffentliche Auslegung vom Verwaltungsausschuss beschlossen und in der Zeit vom 16. September 2016 bis zum 17. Oktober 2016 durchgeführt.
Von Anliegern des nördlich an das Baugebiet angrenzenden Wohngebietes wurde eine Sammelstellungnahme abgegeben u. a. zu der heranrückenden Wohnbebauung und der künftigen Lärmbelastung aus dem durch das Neubaugebiet resultierenden Verkehrslärm, verbunden mit der Forderung nach aktiven Schallschutzmaßnahmen.
Die Stellungnahmen sind in der Anlage Nr.8 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag der Verwaltung versehen.
Planänderungen nach dem Auslegungsbeschluss
Gegenüber der öffentlich ausgelegten Planfassung wurden Planänderungen vorgenommen. Da die Grundzüge der Planung durch die Änderungen nicht berührt werden, kann die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (3) BauGB beschränkt werden.
Folgende Änderungen des Bebauungsplanes wurden vorgenommen:
Zeichnerische Festsetzungen:
•Anpassungen der Straßenbegrenzungslinien an den Straßenausbauplan. Bis auf den Abschnitt südlich der Stadtbahnwendeschleife sind diese nur marginal. Im Bereich der neuen Erschließungsstraße südlich der Stadtbahnwendeschleife verbreitert sich die erforderliche Straßenverkehrsfläche zu Lasten der südlich angrenzenden privaten Grundstücksflächen aufgrund eines größeren Flächenbedarfes für Böschung und Seitenanlage.
•Festsetzung einer Fläche für eine Trafostation innerhalb der öffentlichen Grünfläche südwestlich der Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindertages-stätte.
•Standort für eine Wertstoffsammelstelle auf der Westseite der öffentlichen Verkehrsfläche
Textliche Festsetzungen: (Änderungen sind in der Anlage markiert)
•Anpassung der textlichen Festsetzung A IV 1 an die modifizierte Ausführung des Lärmschutzwalles.
•Redaktionelle Änderung der Nummerierung der textlichen Festsetzungen A VI 6 – 9.
Das Nutzungsbeispiel und die Begründung wurden entsprechend angepasst. Änderungen oder Ergänzungen sind in der Begründung kenntlich gemacht.
Die genannten Änderungen sind der betroffenen Öffentlichkeit und den betroffenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange zur Kenntnis gegeben worden. Die ALBA hat sich zu dem geplanten Wertstoffsammelstandort negativ geäußert. Die Verwaltung hält den Standort dennoch für geeignet. Die Stellungnahme der ALBA und die Stellungnahme der Verwaltung sind in der Anlage 7 aufgeführt. Alle anderen Beteiligten haben den Änderungen zugestimmt.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, die in den Anlagen Nr.6, Nr.7 und Nr.8 aufgeführten Stellung-nahmen den Vorschlägen der Verwaltung entsprechend zu behandeln und den Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Stöckheim-Süd“, ST 83, als Satzung sowie die Begründung mit Umweltbericht zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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783,5 kB
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2
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701,9 kB
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3
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1,1 MB
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4
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918,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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490,4 kB
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6
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(wie Dokument)
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416,7 kB
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7
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(wie Dokument)
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516,4 kB
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8
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(wie Dokument)
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318,9 kB
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9
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(wie Dokument)
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374,8 kB
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10
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(wie Dokument)
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107,9 kB
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11
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(wie Dokument)
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326,3 kB
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12
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(wie Dokument)
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187,6 kB
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13
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(wie Dokument)
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61,9 kB
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14
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(wie Dokument)
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84 kB
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