Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-03825

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Die Grundsätze für die Verleihung der Bürgermedaille der Stadt Braunschweig erhält in Nr. 2.1 folgende Fassung:

 

2.1Die Bürgermedaille ist aus Silber. Sie trägt auf der Vorderseite das Stadtwappen nach den Bestimmungen der Hauptsatzung und die Umschrift „Stadt Braunschweig“ und auf der Rückseite die Inschrift „Bürgermedaille für besondere Verdienste“, den Namen der Empfängerin oder des Empfängers der Bürgermedaille sowie das Jahr der Verleihung.“



 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Medaille, die im Rahmen der Verleihung der Bürgermedaille der Stadt Braunschweig an die geehrten Bürgerinnen und Bürger übergeben wird, muss neu beschafft werden. In diesem Zusammenhang ist über eine Neugestaltung der seit 1988 unveränderten Medaille nachgedacht worden. Um die Medaille persönlicher zu gestalten und als besondere Anerkennung für die Empfängerin oder den Empfänger, soll zukünftig auch der Name eingraviert werden.

 

Damit der Name der Empfängerin oder des Empfängers der Bürgermedaille auf der Medaille stehen kann, müssen die Grundsätze für die Verleihung der Bürgermedaille der Stadt Braunschweig geändert werden. In diesen Grundsätzen ist bisher festgelegt, dass auf der Rückseite der Medaille nur der Text „Bürgermedaille für besondere Verdienste“ und das Jahr der Verleihung stehen.



 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise