Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-03772-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Gruppe SPD, Grüne, BIBS vom 24.01.2017 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die Hordorfer Straße befindet sich als freie Strecke der Landesstraße L 633 in der Baulast der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV). Sämtliche baulichen Maßnahmen in Bezug auf eine Verkehrsberuhigung fallen folglich in die Zuständigkeit der Landesbehörde. Mit dem Bau des Geh- und Radweges im Verlauf der Hordorfer Straße erfolgten keine Veränderungen am Fahrbahnquerschnitt und am Straßenverlauf. Obwohl die Hordorfer Straße von der Lage her einen außerörtlichen Charakter aufweist, ist die Geschwindigkeit bereits aus Gründen des Lärmschutzes auf      60 km/h reduziert worden. Sämtliche Verkehrszeichen sind freigeschnitten und gut sichtbar. Die Verwaltung hat die Anfrage an die NLStBV weitergeleitet und wird über die Rückmeldung berichten.


 

 

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