Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-03837
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbesetzung in Ausschüssen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Markurth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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21.02.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„1. Feuerwehrausschuss
Die bisherige Stellvertreterin im Feuerwehrausschuss Ratsfrau Astrid Buchholz wird stimmberechtigtes Ausschussmitglied. Ratsherr Henning Jenzen wird ihr Stellvertreter.
2. Bauausschuss
Anstelle von Herrn Wolfgang Liebe wird Herr Michael Gröger als Bürgermitglied in den Bauausschuss entsandt. “
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 71 Abs. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat der
Rat die Besetzung der Fachausschüsse durch Beschluss festgestellt. Nach § 71 Abs. 9
Satz 3 NKomVG können Fraktionen oder Gruppen die durch sie benannten Ausschussmitglieder abberufen und durch andere Ratsmitglieder ersetzen. Die Umbesetzung stellt der Rat ebenfalls fest.
Gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG kann der Rat neben Ratsfrauen und Ratsherren auch andere Personen zu Mitgliedern seiner Ausschüsse berufen (Bürgermitglieder). Auch die Besetzung der Ausschüsse mit Bürgermitgliedern wird durch Beschluss festgestellt.
Die BIBS-Fraktion hat mit Schreiben vom 5. Januar 2017 mitgeteilt, dass Ratsfrau Buchholz stimmberechtigtes Ausschussmitglied und Ratsherr Jenzen Stellvertreter im Feuerwehrausschuss werden soll.
Das auf Vorschlag der AfD in den Bauausschuss entsandte Bürgermitglied Herr Liebe hatte mitgeteilt, dass er nicht im Bauausschuss tätig sein kann. Die AfD-Fraktion hat mit Schreiben vom 7. Februar 2017 Herrn Michael Gröger als neues Bürgermitglied für den Bauausschuss vorgeschlagen.
Die Umbesetzungen im Feuerwehrausschuss und im Bauausschuss werden durch diesen Beschluss festgestellt.
