Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 17-03860

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Seit November letzten Jahres traten weltweit, auch in Deutschland, vermehrt Fälle von Geflügelpest auf. Obwohl bis heute die Übertragungswege der Viren nicht geklärt sind, insbesondere die These, die Krankheit werde von wildlebenden Vögeln auf Bestände von Geflügelhaltern übertragen, zunehmend in Zweifel gezogen wird, ist eine weit verbreitete Schutzmaßnahme die Anordnung der Stallpflicht für Geflügel. Das bedeutet für gewerbliche sowie Hobbygeflügelhalter, die ihre Tiere artgerecht frei laufen lassen, eine extreme Herausforderung. Sie haben in der Regel keine ausreichend großen Ställe, in denen sie das Geflügel für längere Zeit artgerecht unterbringen können und müssen sich für die Zeit der Stallpflicht mit dem Tierwohl abträglichen Provisorien behelfen. Darüber hinaus haben sie noch den wirtschaftlichen Nachteil seit dem 08.02.2017, Produkte (Eier und Fleisch) nicht mehr als Produktion aus Freilandhaltung vermarkten zu können. Deshalb soll eine so genannte „Aufstallungspflicht“ nur dann erlassen werden, wenn es nach jeweils aktueller Risikoabschätzung zwingend notwendig ist und mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen.

In der Region Braunschweig wurden im November und Dezember, aufgrund damaliger Risikoabschätzung, von den zuständigen Behörden flächendeckende Aufstallungsanordnungen getroffen, da vereinzelte Fälle von infizierten Wildvögeln entdeckt worden sind. Die Anordnungen waren bis Ende Januar befristet und sind in Goslar und Salzgitter nicht verlängert worden. Der Landkreis Wolfenbüttel verlängerte die Stallpflicht bis zum 28.2.17. In Braunschweig dagegen wurde am 31.1.17 die Stallpflicht gleich bis zum 30.4.2017 ausgedehnt. Eine Zeitspanne von sechs Monaten ist für die 140 Braunschweiger Gewerbe- und Hobbyhalter von Nutz- und Rassegeflügel aus Sicht des Tierwohls nicht vertretbar und von den gewerblichen Geflügelhaltern in Braunschweig wirtschaftlich nicht zu verkraften. Eine weitere Folge ist, dass diese von Land und EU geförderte tiergerechte Haltung zurückgedrängt wird.

In der Region Braunschweig wurde der Virus H5N8 nur in vergleichsweise wenigen Fällen bei Wildvögeln gefunden und ist nicht auf den Menschen übertragbar. Laut Friedrich-Löffler-Institut (FLI) sind zwischenzeitlich alle Seuchengeschehen in der Region Braunschweig erloschen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Erkenntnisse oder gesicherten Nachweise, dass Freilandhaltung von Geflügel in Braunschweig eine nennenswerte Rolle bei der Ausbreitung hochpathogener Vogelgrippe-Viren spielt, liegen der Verwaltung vor?
  2. Welches Haftungsrisiko sieht die Verwaltung für den Fall einer Aufhebung der flächendeckenden Stallpflicht?
     
  3. Wie beurteilt die Verwaltung nach aktueller Risikoabschätzung des FLI die Möglichkeit, eine Stallpflicht nur für risikoorientiert ausgewählte Bereiche der Stadt Braunschweig zu erlassen und welche weitergehenden Maßnahmen sind zusätzlich geeignet, im Bedarfsfall eine kurze Reaktionszeit zu gewährleisten?

 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise