Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 17-03859

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Grünflächenausschuss am 6.7.2015 wurde mitgeteilt, dass in Braunschweig Herbizide auf Sportrasenflächen sowie zur Bekämpfung von Unkräutern auf Tennenspielfeldern, Lang- und Kurzstreckenlaufbahnen sowie Anlaufbahnen für den Weitsprung zur Wahrung der Verkehrssicherheit und zum Erhalt der Funktionsfähigkeit eingesetzt werden. Weiterhin erfolge ein Ausbringen von Herbiziden in gärtnerisch genutzten Anlagen wie Strauch- und Bodendeckerpflanzungen vorwiegend im Straßenbegleitgrün, so die Verwaltung in ihrer Stellungnahme Ds. 15-00333. Auch in städtischen Gesellschaften kommen Herbizide zum Einsatz.

In der Folge wurde auf den Einsatz von Herbiziden auf städtischen Sport- und Schulsportanlagen verzichtet. Am 6.10.2015 teilte die Verwaltung aber mit, „da nach derzeitigem Stand auch über das Jahr 2015 hinaus der Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden gesetzlich zulässig bleiben wird, ergeben sich hinsichtlich der Pflege und Unterhaltung der städtischen Grünflächen bis auf weiteres keine Änderungen gegenüber der bisherigen Praxis.“

Die Stadt Wolfenbüttel verzichtet seit 2015 auf den Einsatz von Herbiziden. Seitdem kommt zur Unkrautbekämpfung das so genannte „Heißwasserschaumverfahren (HWS)“ zum Einsatz. Ursprünglich nur für eine Testphase geplant, wird in Wolfenbüttel nun auch langfristig auf den Einsatz von Herbiziden verzichtet.

Im Stellenplan 2017 der Stadt Braunschweig werden drei Stellenschaffungen „in den Pflegebezirken entsprechend des Mehraufwandes nach Flächenzuwächsen und durch den Verzicht auf Herbizide“ gelistet. Vor diesem Hintergrund stellt die BIBS-Fraktion folgende Fragen:

1.         Plant die Verwaltung nunmehr grundsätzlich, auf den Einsatz von Herbiziden zu verzichten?

2.         Wo werden bis zum heutigen Tag noch Herbizide durch die Verwaltung, wo durch städtische Gesellschaften eingesetzt?

3.         Bis wann laufen eventuell derzeit noch gültige Ausnahmegenehmigungen durch das niedersächsische Ministerium für Landwirtschaft zum Einsatz von Herbiziden, die durch die Stadt und/oder städtische Gesellschaften beantragt wurden?  
 

 

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