Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-03803-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand "Verkehrsgutachten für den Norden Braunschweig"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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08.02.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der BiBS-Fraktion vom 26.01.2017 wird wie folgt Stellung genommen:
Die Anfrage bezieht sich auf eine Mitteilung der Verwaltung im Planungs- und Umweltausschuss am 19.10.2016. Die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH (Flughafen) hatte zu dieser Sitzung eine Verkehrserhebung, die sie 2014 hatte durchführen lassen, öffentlich gemacht. Der Geschäftsführer des Flughafens hatte auch persönlich in der Sitzung berichtet.
Die Verwaltung hatte dargestellt, dass die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH (Flughafen) das weitere Verfahren zur Änderung des Planfeststellungsbeschlusses über die Verlängerung der Stadt-/Landebahn durch ein vertieftes Verkehrsgutachten vorbereitet.
Da der Rat der Stadt Braunschweig 50.000 € für ein ergänzendes Verkehrsgutachten für den Nordosten der Stadt bereitgestellt hatte, wurde der Gesamtumfang der gutachterlichen Untersuchung räumlich erweitert. Der Auftrag der Stadt umfasst diese räumliche Erweiterung und die Fortschreibung des Verkehrsmodells auf den Prognosehorizont 2030. Ergänzend ist ein Abgleich mit dem regionalen Verkehrsmodell des ZGB vorgesehen. Dies macht die Bearbeitung komplexer, erhöht aber zugleich die Qualität der Ergebnisse.
Die vorangestellte Überarbeitung des städtischen Verkehrsmodells auf den Prognosehorizont 2030 wird etwa im Mai 2017 abgeschlossen sein.
Darauf aufbauend erfolgt die eigentliche gutachterliche Analyse und Prognose mit einem Umfang von 2 bis 3 Monaten.
Somit liegen die für das Verfahren zur Änderung des Planfeststellungsbeschlusses über die Verlängerung der Stadt-/Landebahn erforderlichen gutachterlichen Grundlagen voraussichtlich im Spätsommer dieses Jahres vor.
Parallel stimmt der Flughafen das weitere Verfahren zur Änderung des Planfeststellungsbeschlusses über die Verlängerung der Start-/Landebahn mit der Planfeststellungsbehörde ab. Die Dauer des Verfahrens hängt wesentlich von den Ergebnissen der Verkehrsgutachten ab. Daher kann hierzu derzeit keine belastbare Angabe gemacht werden.
Unabhängig von der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung im anschließenden formalen Verfahren der Planfeststellungsbehörde werden die Verwaltung und der Flughafen beide Gutachten, sobald sie vorliegen, im Planungs- und Umweltausschuss öffentlich vorstellen.
