Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-03767
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2017 der Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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21.02.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„1. Die Haushaltssatzung 2017 (Anlage 1) mit
a)dem Haushaltsplan 2017 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm 2016 – 2020
b)den Haushaltsplänen 2017 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogramm 2016 – 2020 für
-die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement
-die Sonderrechnung Stadtentwässerung und
-die Sonderrechnung Abfallwirtschaft
c)dem Haushaltsplan 2017 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig"
wird entsprechend den Beschlussempfehlungen des Finanz- und Personalausschusses und den während der Sitzung gefassten Empfehlungen des Verwaltungsausschusses zusammen mit den während der Haushaltslesung angenommenen Anträgen
beschlossen.
2.Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Beschlussempfehlungen des Finanz- und Personalausschusses und den während der Sitzung gefassten Empfehlungen des Verwaltungsausschusses zusammen mit den während der Haushaltslesung angenommenen Anträgen beschlossen.
3.Aus den 75 am besten bewerteten Einwohnervorschlägen zum Bürgerhaushalt werden aus dem Themenbereich Bürgerbeteiligung die im Abschnitt A1 der Anlage 2.6.1 aufgeführten Bürgervorschläge auf den Rängen 6 und 10 insoweit angenommen, als diesen mit der vorgesehenen Überführung des Bürgerhaushalts in ein ganzjähriges Vorschlagsverfahren als Teil eines städtischen Beteiligungsportals Rechnung getragen wird.
Für die bereits umgesetzten bzw. in Umsetzung befindlichen Vorschläge oder aus anderen Gründen für erledigt erklärten Vorschläge (Abschnitt C der Anlage 2.6.1) ist die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel nicht erforderlich.
Die unter Abschnitt B der Anlage 2.6.1 aufgeführten Vorschläge werden auf Grund des Ergebnisses der Vorberatung in den Fachausschüssen abgelehnt.
Die Bürgervorschläge auf den Plätzen 8, 17, 19, 21, 27, 31 und 33 (siehe Abschnitt A2 der Anlage 2.6.1) werden nicht umgesetzt.
Für die übrigen Top 75-Vorschläge (Abschnitt A3 der Anlage 2.6.1) werden keine zusätzlichen Haushaltsmittel bereitgestellt. Die Verwaltung wird gebeten, die Inhalte dieser Vorschläge bei Bearbeitung der jeweiligen Themen unter Berücksichtigung bestehender Prioritäten zu würdigen und in die Entscheidung mit einfließen zu lassen.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen im Enddruck des Haushaltsplanes 2017 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen."
Sachverhalt
Sachverhalt:
Ausschussempfehlungen zum Haushaltsplanentwurf 2017
Der Verwaltungsentwurf sowie die Anträge der Fraktionen des Rates und der Stadtbezirksräte zum Haushalt 2017 und zum Investitionsprogramm 2016 – 2020 und die Ansatzveränderungen der Verwaltung sind von den Ausschüssen beraten worden. Die Empfehlungen der Ausschüsse hierzu sowie die nach den Ausschussberatungen eingereichten Anträge der Fraktionen, die Ansatzveränderungen und haushaltsneutralen Umsetzungen sind dem Finanz- und Personalausschuss zu seiner Sitzung am 31. Januar 2017 vorgelegt worden.
Beschlussempfehlungen des Finanz- und Personalausschusses (FPA)
Der FPA hat in seiner Sitzung am 31. Januar 2017 die Ansatzveränderungen, die haushaltsneutralen Umsetzungen, die finanzwirksamen Haushaltsanträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte, die Stellenplananträge, die finanzunwirksamen Anträge und die Vorschläge zum Bürgerhaushalt beraten. Die Beschlussempfehlungen sind in der Anlage 2 dieser Vorlage dargestellt. Die Antworten der Verwaltung zu den Anfragen der Fraktionen zum Haushalt 2017 sind ebenfalls in der Anlage 2 dargestellt.
Der FPA hat am Ende seiner Beratungen mit 11 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung folgenden Beschluss gefasst:
„Zur Vorbereitung der Haushaltslesung des Rates am 21. Februar 2017 wird der Finanz- und Personalausschuss um folgende Beschlussempfehlung gebeten:
1.Der Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2017 nach dem derzeitigen Stand mit
a)dem Haushaltsplan 2017 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm 2016 – 2020
b)den Haushaltsplänen 2017 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogramm 2016 – 2020 für
-die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement
-die Sonderrechnung Stadtentwässerung und
-die Sonderrechnung Abfallwirtschaft
c)dem Haushaltsplan 2017 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig"
wird beschlossen, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Beschlusspunkten eine andere Empfehlung ergibt.
2.Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 2).
3.Die Änderungsvorschläge der Verwaltung zu Wesentlichen Produkten und Maßnahmen in einzelnen Teilhaushalten werden nach Maßgabe der Einzelabstimmungen beschlossen (Anlage 3).
4.Die finanzwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.1 und 5.1).
5.Die Ansatzveränderungen der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.2 und 5.2).
6.Die haushaltsneutralen Umsetzungen und die Haushaltsvermerke der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.3 und 5.3).
7.Aus den 75 am besten bewerteten Einwohnervorschlägen zum Bürgerhaushalt werden aus dem Themenbereich Bürgerbeteiligung die im Abschnitt A1 der Anlage 6.1 aufgeführten Bürgervorschläge auf den Rängen 6 und 10 insoweit angenommen, als diesen mit der vorgesehenen Überführung des Bürgerhaushalts in ein ganzjähriges Vorschlagsverfahren als Teil eines städtischen Beteiligungsportals (siehe hierzu auch Drucksache Nr. 17-03606) Rechnung getragen wird.
Für die bereits umgesetzten bzw. in Umsetzung befindlichen Vorschläge oder aus anderen Gründen für erledigt erklärten Vorschläge (Abschnitt C der Anlage 6.1) ist die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel nicht erforderlich.
Die unter Abschnitt B der Anlage 6.1 aufgeführten Vorschläge werden auf Grund des Ergebnisses der Vorberatung in den Fachausschüssen abgelehnt.
Die Bürgervorschläge auf den Plätzen 8, 17, 19, 21, 27, 31 und 33 (siehe Abschnitt A2 der Anlage 6.1) werden nicht umgesetzt.
Für die übrigen Top 75-Vorschläge (Abschnitt A3 der Anlage 6.1) werden keine zusätzlichen Haushaltsmittel bereitgestellt. Die Verwaltung wird gebeten, die Inhalte dieser Vorschläge bei Bearbeitung der jeweiligen Themen unter Berücksichtigung bestehender Prioritäten zu würdigen und in die Entscheidung mit einfließen zu lassen.
8.Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen im Enddruck des Haushaltsplanes 2017 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen.“
Nach den Beratungen im FPA stellt sich der Haushaltsplan 2017 wie folgt dar:
1.Finanzierung von Haushaltsresten
In die Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2017 bis 2020 ist der vorgesehene Abbau der Haushaltsreste folgendermaßen aufgenommen worden:
Ergebnishaushalt
In Mio. € | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
| 4,8 | 1,9 | 3,4 | 1,3 |
Finanzhaushalt
In Mio. € | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
| 11,5 | 4,3 | 5,4 | 1,4 |
Wie im Haushaltsplan 2016 wird unverändert davon ausgegangen, dass die Haushaltsreste im Planungszeitraum 2017 bis 2020 nur teilweise abgebaut werden können.
In den folgenden Ausführungen wird bei den Darstellungen zum Ergebnis- und zum
Finanzhaushalt der dargestellte Abbau der Haushaltsreste berücksichtigt.
2. Ergebnis der Haushaltsberatungen in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 31. Januar 2017
Hinweis:
Bei den nachfolgenden Berechnungen unter Ziffer 3 sind die Ansatzveränderungen der Verwaltung und die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte mit der Beschlussfassung des Finanz- und Personalausschusses berücksichtigt worden.
2.1Ergebnishaushalt
Der Entwurf des Ergebnishaushaltes 2017 wies für das Planjahr 2017 bei Versand an die Ratsmitglieder (Stand: Oktober 2016) einen Fehlbetrag inkl. Haushaltsresten in Höhe von rd. 33,1 Mio. € aus.
Nach der Beratung des Entwurfs und der dazu ergangenen Ansatzveränderungen und Anträge im Finanz- und Personalausschuss am 31. Januar 2017 ergibt sich nunmehr ein Verlust von 31,4 Mio. €.
Die wesentlichen Veränderungen, die gegenüber dem im Oktober 2016 versandten Haushaltsplanentwurf zur Veränderung des Ergebnisses führen, werden nachstehend näher erläutert.
2.1.1Der Haushaltsplanentwurf 2017 enthält Gewerbesteuererträge in Höhe von 145,0 Mio. €. Basis für diese Einschätzung war vor allem die voraussichtliche Entwicklung bei den regionalen Steuerzahlern, wobei davon ausgegangen wurde, dass insbesondere die Vorauszahlungen auf das Jahr 2017 nicht das Niveau steuerstarker Jahre erreichen werden. Nach aktuellen Erkenntnissen kann jedoch davon ausgegangen werden, dass insbesondere die Nachzahlungen für vergangene Jahre mindestens die erwartete Höhe erreichen und dass sich die Vorauszahlungen positiver entwickeln werden als zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes angenommen wurde. Für das Jahr 2017 ergeben sich hieraus Mehrerträge von rd. 5,0 Mio. €, so dass die Veranschlagung 150,0 Mio. € beträgt. Unter Berücksichtigung der Gewerbesteuerumlage, die hierdurch um rd. 0,8 Mio. € steigen würde, ergäbe sich eine Haushaltsverbesserung um rd. 4,2 Mio. €. Diese voraussichtliche positive Entwicklung im Jahr 2017 wird nach derzeitigen Erkenntnissen nicht zu höheren Erträgen bei der Gewerbesteuer in den Folgejahren führen.
Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer waren im Haushaltsplanentwurf 2017 Erträge von 123,0 Mio. € veranschlagt. Nach den regionalisierten Daten der November-Steuerschätzung wird sich jedoch im Jahr 2017 und auch in den Finanzplanungsjahren eine etwas geringere Steigerung als ursprünglich prognostiziert ergeben. Für das Jahr 2017 entstehen daraus Mindererträge von rd. 0,9 Mio. €, so dass der Ansatz 122,1 Mio. € beträgt. In den Jahren 2018 bis 2020 wachsen die Mindererträge auf 1,4 Mio. €, 1,7 Mio. € bzw. 2,0 Mio. € an.
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer hat sich im vergangenen Jahr etwas schwächer entwickelt als erwartet. Auf der Grundlage dieser geringeren Basis ergeben sich bei fast gleichbleibenden Steigerungen in den Jahren 2017 und 2018 Mindererträge von jeweils rd. 0,3 Mio. €, so dass die im Haushaltsplanentwurf 2017 veranschlagten Erträge in Höhe von 25,1 Mio. € auf 24,8 Mio. € abzusenken sind. Im Jahr 2018 wird jedoch unabhängig davon nach den gesetzlichen Regelungen zur Ausgestaltung der bundesweiten 5 Mrd. €-Entlastung der Kommunen einmalig eine Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer um 1,4 Mio. € über die aktuelle Veranschlagung im Haushaltsplanentwurf erwartet, so dass die Veranschlagung für 2018 um 1,1 Mio. € erhöht werden kann. Im Jahr 2019 bleibt das Aufkommen beim gemeindlichen Umsatzsteueranteil unverändert, für 2020 werden Mehrerträge von 0,3 Mio. € angenommen.
Im Haushaltsplanentwurf 2017 ist noch von Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 111,0 Mio. € ausgegangen worden. Nach den Berechnungen des Landes werden die Zuweisungen für die Stadt Braunschweig jedoch um rd. 9,0 Mio. € höher ausfallen und somit rd. 120,0 Mio. € betragen. Grund ist eine weiter steigende Verteilungsmasse aufgrund höherer Landessteuereinnahmen sowie eine ebenfalls positive Entwicklung der kommunalen Steuerkraft in Niedersachsen, so dass die Zuweisungen an die Stadt Braunschweig trotz steigender Steuerkraft nicht gegenüber dem Vorjahr sinken. Für die Finanzplanungsjahre 2018 bis 2020 würden sich hieraus nach derzeitiger Einschätzung Schlüsselzuweisungen von 113,5 Mio. €, 126,0 Mio. €, bzw. 122,0 Mio. € ergeben.
Die Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) ist ab dem 1. Oktober 2015 im Wege der Direktvergabe gemäß Art. 5 Abs. 2 der EU-VO 1370/2007 auf Basis eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) mit der Erbringung von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr des Teilnetzes 40 (Braunschweig – Stadtbahn und Stadtbus) durch den Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) und die Stadt Braunschweig (sog. „Gruppe von Behörden“) als interner Betreiber beauftragt worden. Die Direktvergabe hat eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2028. Im Rahmen des öDA ist die Implementierung eines Anreizsystems nach Nr. 7 des Anhangs der o. g. VO zwingend vorgeschrieben. Da die EU-VO selbst hierzu keine Vorgaben macht, wurden die Rahmenbedingungen im Verhältnis zwischen dem ZGB, der Stadt und der BSVG auf Basis eines von der Rechts- und Steuerkanzlei bbt, Hannover ausgearbeiteten Vorschlags für eine Anreizregelung festgelegt. Das Budget für den im Rahmen der Anreizregelung zu gewährenden Bonus beträgt 300 T€ pro Jahr. Zur Finanzierung ist neben einer erforderlichen Ergebnisverbesserung der BSVG ein städtischer Anteil von jährlich 180.000 € ab dem Jahr 2017 für die übrigen Kriterien erforderlich.
Mit Beschluss vom 2. Februar 2016 hat der Rat die Verwaltung gebeten, ein Konzept für die Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung und die Durchführung von Rotlichtüberwachungen zu erstellen. Es ist vorgesehen, das von der Verwaltung erarbeitete Konzept nach Vorberatung im Bauausschuss am 7. Februar 2017 und im Verwaltungsausschuss am 14. Februar 2017 in der Ratssitzung am 21. Februar 2017 abschließend behandeln zu lassen. Im Vorgriff darauf sind die sich aus dem Beschlussvorschlag der Verwaltung ergebenden finanziellen Auswirkungen in den Ansatzveränderungen bereits berücksichtigt.
Im Teilhaushalt Kultur und Wissenschaft entstehen gegenüber dem Haushaltsentwurf Mehraufwendungen aufgrund eines Anstiegs der städtischen Zahlungsverpflichtung aus dem Staatstheatervertrag. Im Haushaltsjahr 2017 ergibt sich ein Mehraufwand von 440 T€ in den Folgejahren von jeweils 427 T€.
Gravierende Veränderungen ergeben sich im Bereich der Sozialhilfe. Bei der Flüchtlingsthematik war zum Haushaltsentwurf 2017 noch davon ausgegangen worden, dass zwar ab 2017 lediglich 500 Personen neu zugewiesen werden, zum Jahresende 2016 aber 1.000 Personen zu betreuen sein würden. Nach der zwischenzeitlich deutlicher erkennbar gewordenen Entwicklung waren zum Jahresende 2016 nicht mehr als 500 Zuweisungen erwartet worden (tatsächlich wurden 434 Personen zugewiesen.). Deshalb werden auch für 2017 nur noch 500 und nicht 750 durchschnittlich zu betreuende Personen erwartet. Demzufolge ist auch die geplante Zahl der Asylbewerber, die nach Abschluss ihrer Verfahren Leistungen nach dem SGB II erhalten werden, verringert worden.
Nach den bei der Betreuung der Flüchtlinge 2016 gewonnenen Erfahrungen reichen die bisher in der Planung berücksichtigten Aufwendungen von 15.000 € jährlich pro Person nicht aus. Es sind nunmehr 18.000 € in der Planung berücksichtigt.
Die vorgenannten Veränderungen führen zu folgenden Aufwandsanpassungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:
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Auf die Erträge haben neben der Fallzahlenentwicklung folgende weiteren Sachverhalte Auswirkungen:
Das niedersächsische Innenministerium hat Ende 2016 einen Erlass aus 2015 wieder aufgehoben, nach dem die Landeserstattungen für die Flüchtlingsbetreuung im Jahr der Aufnahme zu veranschlagen waren, unabhängig davon, dass das Land die Erstattungen erst später leistet. Durch die Aufhebung des Erlasses verschiebt sich die ergebniswirksame Veranschlagung um jeweils ein Jahr nach hinten. Dies führt insbesondere in 2017 zu Mindererträgen.
Der Bund hatte im Juni 2016 zugesagt, die Wohnkosten von Flüchtlingen im SGB II-Bezug bis Ende 2018 vollständig übernehmen zu wollen. Auf der Grundlage erster Verlautbarungen war eine Entlastung im Haushaltsentwurf berücksichtigt worden. Nach den hierzu inzwischen verabschiedeten Gesetzen des Bundes und des Landes musste diese Entlastung mit den Ansatzveränderungen verringert werden.
Die mit der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung in Aussicht gestellte Entlastung der Kommunen um bundesweit jährlich 5 Mrd. € sollte ursprünglich im Bereich der Eingliederungshilfe für Behinderte umgesetzt werden. Nach mehrfach geänderten Ankündigungen war die Entlastung zum Teil im Bereich der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft der SGB II-Bezieher im Haushaltsentwurf veranschlagt worden. Aufgrund der Konkretisierung im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens musste mit den Ansatzveränderungen eine Verringerung der ab 2018 zu berücksichtigenden Ertragserwartung an dieser Stelle erfolgen.
Eine im vergangenen Jahr drastisch um 945.000 € reduzierte Ausgleichsleistung des Landes im Zusammenhang mit der Einführung des SGB II wird für 2017 um 751.800 € jährlich wieder angehoben.
Die genannten Sachverhalte führen gegenüber dem Haushaltsentwurf zu folgenden Änderungen bei den Sozialhilfeerträgen:
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Saldiert ändert sich die Sozialhilfebelastung wie folgt:
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Es besteht ein Ratsauftrag zur Erstellung eines kommunalen Handlungskonzepts für bezahlbares Wohnen in Braunschweig (Drucksache Nr. 16-03017). Die Ermittlung der finanziellen Auswirkungen ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Für erste Maßnahmen wird mit den Ansatzveränderungen vorgeschlagen, im Haushaltsjahr 2017 Aufwendungen im Investitionsmanagement i. H. v. 450.000 € einzuplanen zzgl. eines für das Jahr 2017 anteilig zu berücksichtigenden Personalaufwands (68.000 €), s. auch Ziffer 2.1.2. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass aktuell mit dem Abschluss städtebaulicher Verträge der Bau von 222 Wohneinheiten mit Belegungsbindungen verbindlich vereinbart wurde. Weitere 35 Wohneinheiten sind Gegenstand der derzeitigen Verhandlungen mit den Investoren. Für die Projekte, bei denen bereits städtebauliche Verträge abgeschlossen bzw. verhandelt wurden, würde ein Förderprogramm nicht rückwirkend angewandt. Dadurch sind keine Mittel im Umfang von ca. 2 Mio. € für 2017 aufzuwenden, wie es in politischen Anträgen zu dieser Thematik (vgl. Ziffer 3) vorgesehen ist.
Für die Ausweitung des Probewohnens durch die Zentrale Stelle für Wohnraumhilfe werden außerdem jährlich zusätzlich 263.500 € vorgesehen.
Im Rahmen der geplanten Neuordnung des Unterhaltsvorschussgesetzes wurde von einer Verdreifachung der Fallzahlen ausgegangen. Dies führt zu einer in den Ansatzveränderungen berücksichtigten Haushaltsbelastung i. H. v. rund 1,2 Mio. €, resultierend aus einer Erhöhung der Landeszuweisungen um rund 3,6 Mio. € und einer Aufwandserhöhung um etwa 4,8 Mio. €. Zwar zeichnet sich nach den im Januar 2017 im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens geführten Gesprächen eine veränderte Entwicklung ab. Das Gesetzgebungsverfahren wird jedoch erst im Frühjahr 2017 abgeschlossen werden, sodass eine Veränderung der Ansatzveränderungen nicht mehr beabsichtigt ist.
2.1.2Investitionsmanagement
Allgemeines:
Im Finanz- und Personalausschuss wurden die Anträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte zu den Schulsanierungen und zu den Einrichtungen von Ganztagsbetrieben an Grundschulen als erledigt erklärt. Die Verwaltung hat mit Hinweis auf die Mitteilung außerhalb von Sitzungen „Prioritätensetzung Schulbauten und -sanierung (DS 17-03794)“ erläutert, dass inkl. der vorgesehenen Ansatzveränderungen der Verwaltung (z.B. Planungsmittel für Schulbauvorhaben) ausreichend Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2017 / im Investitionsprogramm 2016 ‑ 2020 eingeplant sind, um Maßnahmen zu den Schulsanierungen und zu den Einrichtungen zu den Ganztagsbetrieben in die Wege leiten zu können.
Änderungen für das Haushaltsjahr 2017:
Das Investitionsmanagement beinhaltet auch Aufwandsmaßnahmen (z. B. Festwertbeschaffungen, Vorplanungen, Instandhaltungsmaßnahmen), die sich nicht nur auf den Finanzhaushalt, sondern auch auf den Ergebnishaushalt auswirken. Für das Haushaltsjahr 2017 ergibt sich aufgrund der Ansatzveränderung der Verwaltung eine zusätzliche Ergebnisbelastung in Höhe von rd. 1,7 Mio. €.
Allein durch die erstmalige Einstellung von Haushaltsmitteln für die Ertüchtigung von Unterdecken insbesondere in Sporthallen hat sich eine zusätzliche Ergebnisbelastung in Höhe von jährlich mindestens 1,8 Mio. € ergeben. Der Bedarf ist darauf zurückzuführen, dass in Nordrhein-Westfalen Probleme mit unsachgemäß befestigten Unterdecken in 40 bis 50 Jahre alten Sporthallen entstanden sind. Daraufhin wurden private und öffentliche Gebäudeeigentümer von der jeweils örtlich zuständigen Bauordnung aufgefordert, ihre Hallen umgehend statisch untersuchen und ggf. instand setzen zu lassen.
Für die Sanierung der Stadthalle sind erhöhte Planungskosten für 2017 in Höhe von 0,5 Mio. € eingeplant worden, damit die nächsten Phasen der Stadthallensanierung ab 2017 durchgeführt werden können. Derzeit erfolgt die Bestandsanalyse, die den notwendigen Sanierungsumfang ermittelt. Es ist geplant, noch in diesem Jahr einen Entscheidungsvorschlag über die Realisierungsvariante vorzulegen.
Um erste Schritte für das kommunale Handlungskonzept für bezahlbares Wohnen in die Wege leiten zu können, wurden 450.000 € für erste Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2017 vorgesehen (siehe auch Ziffer 2.1.1). Die Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN zur Schaffung preiswerten Wohnraums und zum Ankauf von Wohnungsbindungsrechten (Nr. 116 und Nr. 117) sowie der Antrag der SPD-Fraktion zum Handlungskonzept für bezahlbares Wohnen (Nr. 124) wurden im Finanz- und Personalausschuss mit Hinweis auf die genannten Ansatzveränderungen der Verwaltung als erledigt erklärt.
Zusätzliche Aufwandsmittel wurden auch für die Vergabe von Planungen zur Vorbereitung diverser Schulbauprojekte in Höhe von rd. 0,7 Mio. € und für die Mehrkosten bei der Mängelbeseitigung an der Sicherheitsbeleuchtung des Städtischen Stadions in Höhe von rd. 0,2 Mio. € vorgesehen.
Dagegen konnten die Brandschutzmaßnahmen, die bisher vollständig als ergebniswirksam eingestuft worden sind, nach einer näheren Untersuchung in Höhe von rd. 2,2 Mio. € als investiv behandelt werden (z. B. Einbau eines zusätzlichen 2. Rettungsweges).
2.1.3Zusammenfassung
Die Beschlussempfehlungen des Finanz- und Personalausschusses führen nach dem gegenwärtigen Beratungsstand im Entwurf des Ergebnishaushaltes 2017 saldiert zu folgenden Veränderungen:
Veränderungen durch die Entscheidungen über: | Erträge - € - | Aufwand - € - | Saldo - € - |
a) die Ansatzveränderungen der Verwaltung zum Ergebnishaushalt | + 10.401.600 | + 6.944.300 | + 3.457.300 |
b) die Ansatzveränderungen der Verwaltung zum Investitionsmanagement, die ergebniswirksam sind | - 30.000 | + 1.688.600 | - 1.718.600 |
c) die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte zum Ergebnishaushalt | - 11.800 | + 661.000 | - 672.800 |
d) Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte im Investitionsmanagement, die ergebniswirksam sind | 0 | + 104.000 | - 104.000 |
e) Kompensation durch | 0 | - 772.800 | + 772.800 |
Veränderung Ergebnishaushalt | + 10.371.600 | + 8.636.900 | + 1.734.700 |
In der Zeile e) der obigen Darstellung ist die Kompensation der Anträge der Fraktionen (Zeile c) und d)) durch die Beschlussfassung des Finanz- und Personalausschusses zum Antrag „Politische Schwerpunktsetzung bei vorsorgeorientierter Haushaltspolitik“ aufgeführt. Für weitere Erläuterungen wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zu dem Antrag FU 041 in der Anlage 2.2 verwiesen.
2.2Finanzhaushalt
Im Entwurf des Finanzhaushaltes 2017 (Stand: Oktober 2016) waren Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 66,9 Mio. € vorgesehen. Die Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit beliefen sich auf rd. 21,9 Mio. €, so dass sich ein Finanzierungsbedarf aus der Investitionstätigkeit in Höhe von rd. 45,1 Mio. € ergeben hat.
Unter Berücksichtigung des Überschusses aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von rd. 18,1 Mio. €, des Saldos aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von rd. 0 Mio. € sowie des geplanten Resteabbaus von 16,3 Mio. € ergab sich somit ein Fehlbedarf im Gesamtfinanzhaushalt in Höhe von rd. 43,3 Mio. €.
Nach dem gegenwärtigen Stand ist zu erwarten, dass der Fehlbedarf im Gesamtfinanzhaushalt für 2017 rd. 47,3 Mio. € betragen wird.
Die wesentlichen Veränderungen, die gegenüber dem im Oktober 2016 versandten Haushaltsplanentwurf zu Veränderungen im Finanzhaushalt führen, werden nachstehend näher erläutert.
2.2.1Investitionstätigkeit
Allgemeines:
Wie bereits unter Ziffer 2.1.2 dargestellt, wurden im Finanz- und Personalausschuss die Anträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte zu den Schulsanierungen und zu den Einrichtungen von Ganztagsbetrieben an Grundschulen als erledigt erklärt. Die Verwaltung hat mit Hinweis auf die Mitteilung außerhalb von Sitzungen „Prioritätensetzung Schulbauten und -sanierung (DS 17-03794)“ erläutert, dass inkl. der vorgesehenen Ansatzveränderungen der Verwaltung (z. B. Planungsmittel für Schulbauvorhaben) ausreichend Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2017 / im Investitionsprogramm 2016 ‑ 2020 eingeplant sind, um Maßnahmen zu den Schulsanierungen und zu den Einrichtungen zu den Ganztagsbetrieben in die Wege leiten zu können.
Änderungen für das Haushaltsjahr 2017:
Insgesamt ergeben sich durch die Beschlussempfehlungen des Finanz- und Personalausschusses zusätzliche Finanzhaushaltsbelastungen in Höhe von rd. 5,7 Mio. €.
Wie bereits unter Punkt 2.1.2 dargestellt, konnten Teile der bisher als ergebniswirksam eingestuften Brandschutzmaßnahmen nunmehr als investive Maßnahmen eingeplant werden. Dies hat zu zusätzlichen Belastungen im Investitionsbereich in Höhe von rd. 2,2 Mio. € geführt.
Anstatt des Umbaus des Nordbades zu einer Gymnastikhalle soll der MTV einen Zuschuss zur Erweiterung des Sportzentrums (inkl. Gymnastikhalle) in 2017 erhalten. Hierfür sind rd. 1,3 Mio. € zusätzliche Investitionsmittel für 2017 eingeplant worden. Die im Entwurf enthaltenen Mittel für das Nordbad für das Jahr 2018 konnten dagegen entfallen.
Ein zusätzlicher Investitionsbedarf hat sich für 2017 auch durch das Vorziehen der Finanzrate in Höhe von 0,3 Mio. € für die Erweiterung des Sportfunktionsgebäudes auf der Sportanlage Lamme ergeben. Der Finanz- und Personalausschuss hat aus diesem Grunde den gleichlautenden Antrag des Stadtbezirksrates 321 für erledigt angesehen.
Zu zusätzlichen Auszahlungen führen auch die Folgemaßnahmen der Stadtbahn (rd. 0,5 Mio. €) sowie der zusätzlich vorgesehene Zuschuss für das Stadtbahnausbaukonzept an die Verkehrs-GmbH in Höhe von rd. 0,1 Mio. €.
Um die Überwachung des fließenden Verkehrs im Stadtgebiet ausweiten zu können (siehe Erläuterung in Ziffer 2.1.1) sind neben Mitteln für den lfd. Betrieb auch zusätzliche Investitionskosten in Höhe von rd. 0,1 Mio. € für 2017 erforderlich, Die notwendigen Finanzmittel sind in den Haushalt 2017 aufgenommen worden.
Weitere zusätzliche Belastungen ergeben sich aus dem Fraktionsantrag Nr. 87 NEU zu den Verbesserungen am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB). Der ursprüngliche Antrag der CDU-Fraktion auf Neubau eines Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) mit einem Volumen von rd. 2 Mio. € wurde durch die Beschlussfassung im Finanz- und Personalausschuss auf ein Kostenvolumen von 0,3 Mio. € reduziert. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Mitteilung der Verwaltung außerhalb von Sitzungen „Fernbusbahnhof, verbesserte Ausstattung (DS-17-03778)“ verwiesen, in der dargestellt wird, welche Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von 0,3 Mio. € möglich sind.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen verringert sich durch die
Ansatzveränderungen gegenüber dem Verwaltungsentwurf von bisher 73.320.100 € auf 72.866.100 €.
Die Beschlussempfehlungen des Finanz- und Personalausschusses für die Investitionen führen in 2017 saldiert zu folgenden Veränderungen:
| Einzahlungen - € - | Auszahlungen - € - | Saldo - € - |
a) Entscheidungen zu den Ansatz-veränderungen der Verwaltung | 0 | +5.311.300 | -5.311.300 |
b) Veränderungen durch die Anträge der Fraktionen /Stadtbezirksräte | 0 | + 410.000 | - 410.000 |
Ergebnis Investitionen | 0 | + 5.721.300 | - 5.721.300 |
Die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte sind in der Anlage 2.5.1 dargestellt. Zu den Ansatzveränderungen der Verwaltung und den haushaltsneutralen Umsetzungen sowie den Haushaltsvermerken des Investitionsmanagements sind die Anlagen 2.5.2 und 2.5.3 (2.5.3.1 - 2.5.3.2) beigefügt.
2.2.2Finanzierungstätigkeit
Gegenüber den bereits im Haushaltsplanentwurf veranschlagten Kreditaufnahmen haben sich keine Veränderungen ergeben.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Kreditaufnahmen und der ordentlichen Tilgung:
Jahr | Kredit-aufnahmen | ordentliche |
2017 | 5,6 Mio. € | 5,6 Mio. € |
2018 | 21,5 Mio. € | 6,5 Mio. € |
2019 | 26,1 Mio. € | 6,1 Mio. € |
2020 | 6,0 Mio. € | 6,0 Mio. € |
2.3Investitionsprogramm 2018 - 2020
Das Investitionsprogramm würde sich gegenüber dem Verwaltungsentwurf unter Berücksichtigung der Beschlussfassung des Finanz- und Personalausschusses in den Jahren 2018 bis 2020 um folgende Beträge ausweiten (zu den Veränderungen 2017 s. Ziffer 2.2.1):
| Planungsjahr - € - | ||
| 2018 | 2019 | 2020 |
1. Veränderungen im Investitionsprogramm durch die Entscheidungen zu den Ansatzveränderungen | + 2.201.100 | -1.740.600 | - 5.320.500 |
davon ergebniswirksam | + 1.343.300 | + 844.600 | - 1.425.300 |
davon werterhöhend | + 857.800 | - 2.585.200 | - 3.895.200 |
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2. Veränderungen im Investitionsprogramm durch die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte | 0 | 0 | 0 |
davon ergebniswirksam | 0 | 0 | 0 |
davon werterhöhend | 0 | 0 | 0 |
3. Gesamt | + 2.201.100 | -1.740.600 | - 5.320.500 |
Hier wirken sich folgende entlastende und belastende Effekte aus:
Die Belastungen für das Jahr 2018 sind wie bereits im Jahre 2017 insbesondere auf die zusätzlichen Maßnahmen zur Ertüchtigung der Unterdecken in den Sporthallen als auch auf die zusätzlichen Planungskosten für die Sanierung der Stadthalle zurückzuführen.
Entlastend für 2018 konnten dagegen geringere Finanzraten für die Umgestaltung der Helmstedter Straße eingeplant werden, da die erforderlichen Haushaltsmittel bereits 2016 überplanmäßig bereitgestellt worden sind.
In den Jahren 2019 und 2020 haben sich Entlastungen ergeben, die auf den Wegfall der Finanzraten für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme der Stadthalle (siehe auch Erläuterung in Ziffer 2.1.2) sowie die Verschiebung der Finanzraten für die Sanierung des Rathaus-Neubaus zurückzuführen sind.
Anpassungen der Finanzraten sind in den Jahren 2018 - 2020 auch für die Altlastensanierung Breite Straße / Gördelinger Straße und für die Altlastensanierung Voigtländer Areal durchgeführt worden. Die Notwendigkeit ergab sich aufgrund aktueller Vertragsverhandlungen
Die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte sind in der Anlage 2.5.1 dargestellt. Zu den Ansatzveränderungen der Verwaltung und den haushaltsneutralen Umsetzungen sowie den Haushaltsvermerken des Investitionsmanagements sind die Anlagen 2.5.2 und 2.5.3 (2.5.3.1 - 2.5.3.2) beigefügt.
2.4Gesamtergebnisse
2.4.1Ergebnishaushalt
Die Beschlussfassung des Finanz- und Personalausschusses führt zu folgenden Jahresergebnissen:
| 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
Jahresergebnis in Mio. € | -31,4 | -21,7 | -6,4 | 4,6 |
Überschussrücklage in Mio. € | 169,3 | 147,6 | 141,2 | 145,7 |
In der Darstellung der Jahresergebnisse ist die Kompensation der Anträge der Fraktionen durch den Antrag „Politische Schwerpunktsetzung bei vorsorgeorientierter Haushaltspolitik“ eingerechnet. Für weitere Erläuterungen wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zu dem Antrag FU 041 in der Anlage 2.2 verwiesen.
Gemäß dem vorgelegten Stand der Planung und unter Berücksichtigung der Jahresergebnisse werden sich die Überschussrücklagen zum Ende des Jahres 2020 auf rd. 145,7 Mio. € reduzieren.
2.4.2Finanzhaushalt
Die Beschlussfassung des Finanz- und Personalausschusses führt zu folgenden Ergebnissen des Finanzhaushalts:
| 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
Finanzmittelveränderung in Mio. € | -47,3 | -14,4 | 9,4 | 7,3 |
Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres (rund) in Mio. € | 22,7 | 8,3 | 17,6 | 25,0 |
Gemäß dem vorgelegten Stand der Planung und unter Berücksichtigung der Jahresergebnisse beträgt der Bestand an Zahlungsmitteln Ende 2020 rd. 25 Mio. €.
Aufgrund der dargestellten Entwicklung der Liquidität im Planungszeitraum ist bereits zum Haushaltsplanentwurf im Oktober 2016 in § 4 der Haushaltssatzung eine Ermächtigung zur Aufnahme von Liquiditätskrediten gemäß § 122 NKomVG in Höhe von 50 Mio. € aufgenommen worden. Bevor eine Aufnahme von Liquiditätskrediten am Kreditmarkt erfolgt, sollen die Möglichkeiten zur Liquiditätssteuerung innerhalb des Konzerns Stadt (z. B. Cashpool) möglichst optimal eingesetzt werden.
3. Bürgerhaushalt
Die Anlage 2.6 dient der Beratung der 75 am besten bewerteten gesamtstädtischen Einwohnervorschläge aus dem Bürgerhaushalt. Sie enthält zur Erleichterung neben einer Gesamtdarstellung einschließlich der Stellungnahmen der Verwaltung und der bisherigen Beratungsergebnisse (Anlage 2.6.2) eine Auflistung gegliedert nach der Beschlussempfehlung des FPA (Anlage 2.6.1). Innerhalb dieser Gliederungsblöcke sind die Vorschläge nach thematischer Verwandtschaft geordnet.
Der Abschnitt A ist noch einmal unterteilt in die Unterabschnitte
A1 mit Vorschlägen, die zur Annahme empfohlen werden,
A2 mit Vorschlägen, deren Umsetzung nicht vorgeschlagen wird und
A3 mit Vorschlägen; die ‑ ohne Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel ‑ nach Möglichkeit in das Verwaltungshandeln einfließen sollen.
Mehrere der zum Haushalt 2017 ergangenen Bürgervorschläge befassen sich mit der Bürgerbeteiligung, u. a. mit dem Bürgerhaushalt selbst.
Zu dieser Thematik wird im Rahmen des Beschlusstextes vorgeschlagen, die Bürgervorschläge auf den Bewertungsrängen 6 und 10 (Unterabschnitt A1) insoweit anzunehmen, wie es der Überführung des Bürgerhaushalts in ein ganzjähriges Vorschlagsverfahren als Teil eines städtischen Beteiligungsportals (siehe hierzu auch Drucksache Nr. 17-03606 vom 20. Januar 2017) entspricht. Hierzu hatte der Rat im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Haushalt 2016 der Verwaltung den Auftrag erteilt, ein Konzept zur Umstellung des Bürgerhaushalts auf ein vom Haushaltsplanverfahren zeitlich unabhängiges Verfahren zu entwickeln. Die genannte Vorlage wird seit dem 2. Februar 2017 beraten und dem FPA am 16. März 2017 vorgelegt. Die Beschlussfassung durch den Rat ist für den 28. März 2017 vorgesehen.
Bezüglich des ebenfalls zum Themenblock Bürgerbeteiligung gehörenden Vorschlags auf Platz 33 wird keine Annahme empfohlen, insbesondere weil im Falle seiner Umsetzung die gesetzlich normierten Entscheidungsbefugnisse des Rates eingeschränkt würden. Dieser Vorschlag ist im Abschnitt A2 aufgelistet zusammen mit weiteren Vorschlägen, die insbesondere aus Kostengründen nicht angenommen werden sollten, wie z. B. der im Bauausschuss angenommene Vorschlag auf Rang 17 zur Errichtung eines 2. Fahrradparkhauses am Hauptbahnhof.
Die Verwaltung hatte die Vorschläge zur kostenfreien Bereitstellung von Schülermonatstickets für die Schüler bis zur 12. bzw. 13. Schuljahrgangsstufe (Plätze 36 bzw. 42) ursprünglich ebenfalls in diese Kategorie eingeordnet. Der Finanz- und Personalausschuss hat jedoch beschlossen, die beiden genannten Vorschläge in den Abschnitt A3 zu verschieben. Der Beschlussvorschlag wurde entsprechend angepasst.
4.Haushaltsausgleich
Der Haushalt ist gem. § 110 Abs. 4 NKomVG ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht. Dies ist für die Haushaltsjahre 2017 bis 2020 nicht der Fall. Allerdings gilt diese Verpflichtung gem. § 110 Abs. 5 Nr. 1 NKomVG als erfüllt, wenn ein voraussichtlicher Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung mit entsprechenden Überschussrücklagen verrechnet werden kann. Damit wird der Haushaltsausgleich durch einen Rückgriff auf die in vergangenen Jahresabschlüssen gebildeten Überschussrücklagen erreicht.
Weiterhin sind gemäß § 110 Abs. 4 Satz 3 NKomVG die Liquidität der Gemeinde sowie die Finanzierung ihrer Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sicherzustellen. Zu diesem Zweck ist im Finanzplanungszeitraum eine Kreditaufnahme vorgesehen. Um darüber hinaus eine rechtzeitige Leistung aller Auszahlungen sicherzustellen, ist beabsichtigt, in der Haushaltssatzung einen Höchstbetrag von Liquiditätskrediten in Höhe von 50 Mio. € festzusetzen.
5.Schulden
Wie bereits unter Ziff. 2.2.2 dargestellt, ist eine Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen.
Die nachstehende Tabelle zeigt die geplante Entwicklung der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie den Stand der Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften:
| 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
Stand Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Mio. € am Ende des Haushaltsjahres | 61,7 | 76,7 | 96,7 | 96,7 |
Stand Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften in Mio. € am Ende des Haushaltsjahres | 83,6 | 80,3 | 76,9 | 73,4 |
6.Stellenplan 2017
Im Verwaltungsentwurf zum Stellenplan 2017 aus dem Oktober 2016 waren in der Gesamtverwaltung rd. 63 Stellenschaffungen und rd. 7 Stellenwegfälle vorgesehen. Zur Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 31. Januar 2017 wurden von der Verwaltung aufgrund von weiterem Veränderungsbedarf insgesamt rd. 101 Stellenschaffungen, davon rd. 3,5 Stellenschaffungen im Bereich Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement und rd. 102 Stellenwegfälle vorschlagen.
Nach der Beratung der Verwaltungsvorlage sowie der Fraktionsanträge zum Stellenplan 2017 und der daraus resultierenden Beschlussempfehlung aus dem Finanz- und Personalausschuss sind zusätzlich 5 Stellenschaffungen im Bereich der Stellenreserve aufgenommen worden.
Im Saldo der aktiven Planstellen verringert sich die Anzahl der Planstellen um rd. 1 gegenüber dem Vorjahr. Die vorgeschlagenen Stellenschaffungen und -wegfälle teilen sich wie folgt auf:
Zum Stellenplan 2017 sind im Bereich der Kernverwaltung (ohne Sonderrechnungen) aufgrund vielfältiger Aufgabenveränderungen rd. 97,5 Stellenschaffungen vorgesehen.
Den Stellenschaffungen stehen im Bereich der Kernverwaltung rd. 101,5 Stellenwegfälle durch Aufgabenveränderungen gegenüber.
Im Bereich der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement sind insgesamt rd. 3,5 Stellenschaffungen sowie rd. 0,5 Stellenwegfälle vorgesehen.
Insgesamt werden von der Verwaltung zum Stellenplan 2017 rd. 101 Stellenschaffungen und rd. 102 Stellenwegfälle vorgeschlagen.
Die Personalkostenveränderungen berücksichtigen das Ergebnis der aktuellen Personalkostenhochrechnung, die Veränderungen in den Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen, die vom Land Niedersachsen am 20. Dezember 2016 beschlossene Besoldungsanpassung für Beamte (2,5 % ab 1. Juni 2017) sowie die für 2017 vorgesehenen Stellenplanveränderungen.
Die Personalaufwendungen für den Haushalt 2017 – ohne Zuführungen zu den Personalrückstellungen - betragen insgesamt rd. 184,5 Mio. €.
Die Stellenplanveränderungen in den einzelnen Organisationseinheiten sowie der förmliche Stellenplan sind als Anlage 5 beigefügt.
7.Änderung der Teilhaushalte und der Produktdarstellungen
Die Beschlussempfehlungen des Finanz- und Personalausschusses, die vorliegenden Anträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte, die von der Verwaltung dargelegten Ansatzveränderungen und später die endgültigen Beschlüsse des Rates zum Haushaltsentwurf 2017 haben auch (redaktionelle) Auswirkungen auf die Teilhaushalte und auf die Produkte. Sie führen in den Teilhaushalten zu einer Änderung der dargestellten Haushaltsansätze und somit auch zu anderen Ergebnissen der Teilhaushalte im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf (Stand: Oktober 2016). Sie haben ferner Änderungen der Produkterträge und Produktaufwendungen zur Folge. Aus technischen Gründen sind diese Auswirkungen auf die Teilhaushalte sowie auf die Produkterträge und Produktaufwendungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat darstellbar. Die endgültige Darstellung der Teilhaushalte sowie der Produktplanbeträge kann daher erst im Enddruck des Haushaltsplanes abgebildet werden.
Dies gilt entsprechend für die Aufteilung des Personalaufwandes auf die Teilhaushalte bzw. zwischen den Teilhaushalten. Hierdurch ergeben sich u. a. durch die Auflösung der Personalkostendeckungsreserve noch Verschiebungen, die erst im Enddruck des Haushaltsplanes abgebildet werden können. Durch diese Verschiebungen ergeben sich aber keine Auswirkungen auf die Höhe der Personalaufwendungen im Gesamtergebnishaushalt.
8.Sonstige Änderungen
Die Verwaltung schlägt die in der Anlage 2.3 dargestellte Änderung an einem Wesentlichen Produkt vor.
Das Ideen- und Beschwerde-Management der Stadt wurde organisatorisch vom Fachbereich 01 ‑ Zentrale Steuerung ‑, bei dem es ein Wesentliches Produkt darstellte, in den Fachbereich 10 ‑ Zentrale Dienste ‑ verlegt. Bezüglich der Haushaltsansätze ist dies in den Ansatzveränderungen berücksichtigt. Die Aufgabe ist im Teilhaushalt des Fachbereichs 10 in das Wesentliche Produkt 1.11.1145.01
‑ Allg. Service- / Steuerungsunterstützung ‑ integriert worden. Dabei wurden die Kennzahlen angepasst.
Der Finanz- und Personalausschuss ist dem Vorschlag gefolgt.
9.Haushaltspläne für Sonderrechnungen
Die Haushaltsplanentwürfe der Sonderrechnungen Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft sind dem Rat mit dem Entwurf des Haushaltsplans übersandt worden (Schreiben vom 21. Oktober 2016). Diese sind am 20. Dezember 2016 im Bauausschuss behandelt worden.
Der Entwurf des Haushaltsplans der Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement wurde ebenfalls am 20. Dezember 2016 im Bauausschuss und am 31. Januar 2017 im Finanz- und Personalausschuss behandelt.
10.Pensionsfonds
Durch Beschluss des Rates vom 5. Oktober 1999 wurde der rechtlich unselbständige „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ mit Wirkung vom 1. Januar 2000 errichtet.
Es handelt sich hierbei um ein Sondervermögen nach § 130 Abs. 1 Nr. 5 des NKomVG, für das ein besonderer Haushaltsplan aufgestellt werden kann. Gemäß § 6 der am gleichen Tage vom Rat beschlossenen Satzung zur Errichtung und Verwaltung des Pensionsfonds ist für jedes Jahr ein Haushaltsplan aufzustellen.
Der in Abschnitt XIII. des Haushaltsplanentwurfs 2017 dargestellte Haushaltsplan 2017 für das Sondervermögen „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ ist gemäß § 130 Abs. 4 NKomVG anstelle einer Haushaltssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem zur Beschlussfassung vorgelegten Haushaltsplan lediglich um die rechtliche Ausformung des Sondervermögens handelt. Die aus dem städtischen Haushalt bereitzustellenden Mittel sind bereits im Finanzhaushalt und dem Investitionsprogramm des Haushaltsplanentwurfs 2017 enthalten.
11. Beteiligungsbericht
Nach § 1 Abs. 2 Ziff. 10 GemHKVO ist der „Bericht der Gemeinde über die Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts und ihre Beteiligungen daran sowie über ihre kommunalen Anstalten (Beteiligungsbericht)“ eine Anlage zum Haushaltsplan. Der Beteiligungsbericht 2017 für die städtischen Gesellschaften ist als Anlage 7 beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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95,7 kB
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