Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 17-03879
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzept zur Verbesserung der Grünpflege Änderungsantrag zum CDU-Antrag 16-03479
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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21.02.2017
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Beschlussvorschlag
"Die Verwaltung wird gebeten ein Konzept zur schrittweisen Verbesserung der Grünpflege in der Innenstadt und in den Ortsteilen zu erstellen.
In diesen Überlegungen sollen die einzelnen Maßnahmen jeweils mit der Angabe der benötigten finanziellen Mittel hinterlegt sein. Darüber hinaus soll enthalten sein, wie bestehende Verpflichtungen (bspw. der Anwohner von Straßen) besser bekannt gemacht werden können.
Eine stärkere Einbindung der Stadtbezirksräte in die Planungen der Grünpflege im jeweiligen Stadtbezirk ist sicherzustellen, wobei eine einheitliche Steuerung der Grünpflege in der Gesamtstadt erhalten bleiben muss."
Sachverhalt
Dieser Änderungsantrag bezieht sich auf folgenden Antrag: Konzept zur Verbesserung der Grünpflege - Änderungsantrag zum Antrag 16-02902
https://ratsinfo.braunschweig.de/ri/vo020.asp?VOLFDNR=1004579&noCache=1
Sachverhalt:
Gerade in den warmen Sommermonaten gibt es in der Innenstadt und in den Ortsteilen einen starken Wildwuchs von Unkräutern, welcher regelmäßig nicht nur die lokale Presse, sondern vor allem die Braunschweigerinnen und Braunschweiger sowie Gäste unserer Stadt auf den Plan ruft. Der Tenor ist dabei klar: die verständliche Forderung nach einer Verbesserung der Grünpflege!
Um diese zu erreichen, soll die Verwaltung mit diesem Antrag gebeten werden, ein Konzept zur schrittweisen Verbesserung der derzeitigen Situation zu erarbeiten. Dieses soll die Grundlage für spätere Haushaltsberatungen sein. Daher sollen alle Überlegungen seitens der Verwaltung dahingehend hinterlegt sein, dass jeweils die benötigten finanziellen Mittel angegeben sind.
Darüber hinaus ist aus vielen Gesprächen ersichtlich, dass oftmals die in der Straßenreinigungsverordnung bestehenden Verpflichtungen für die Anwohner (Pflicht zur Reinigung bis zur Bordsteinkante) nicht bei allen Betroffenen bekannt ist. In dem von uns beantragten Konzept soll deshalb auch enthalten sein, wie diese Aufgaben besser bekannt gemacht werden können - beispielsweise durch eine Öffentlichkeitskampagne.
Die Umsetzung eines solchen Konzeptes macht nur Sinn, wenn die Stadtbezirksräte zwar zukünftig noch stärker in die Planungen eingebunden werden, eine zentrale Regelung aber gewährleistet ist. Daher muss die einheitliche Steuerung der Grünpflege, die sich in den vergangenen Jahrzehnten bewährt hat, bestehen bleiben.
