Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-03624-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fragen zur Renaturierung der Schunter
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 113 Hondelage
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zur Kenntnis
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27.02.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu den in der Anfrage des Herrn Kröckel im Stadtbezirksrat 113 vom 11.01.2017 gestellten Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Totholz ist wesentlicher Bestandteil der Renaturierungsmaßnahme. Dieses bewusst eingebrachte Totholz behindert den ordnungsgemäßen Abfluss nicht. Mit hydraulischen Berechnungen wurde nachgewiesen, dass Dritte nicht geschädigt werden. Auch der gegenwärtige Bewuchs ist in vollem Umfang bei den hydraulischen Berechnungen berücksichtigt worden und muss nicht entfernt werden.
Eine pauschale oder prophylaktische Räumung des Gewässers wäre für den Gewässerzustand kontraproduktiv, da z. B. Totholz ein für die Lebensgemeinschaften im Wasser unverzichtbares Strukturelement darstellt. Auch im Rahmen der Gewässerunterhaltung sollen daher weiteres Totholz und weiterer Bewuchs nur dann entnommen werden, wenn ansonsten Dritte geschädigt werden könnten.
Zu Frage 2:
Den Maßnahmen der Vorhabenträger liegen eine qualifizierte Planung und ergänzende Vorgaben der Planfeststellung zugrunde. Die Maßnahmen sind wasserbehördlich geprüft und im Rahmen der Beteiligung auch durch andere Fachbehörden anerkannt.
Der Unterhaltungsverband Schunter wird die Unterhaltung der Schunter im Bereich von der östlichen Stadtgrenze bis zur Gemarkungsgrenze Dibbesdorf (das ist westlich der Einmündung des Sandbaches in die Schunter) wieder übernehmen, nachdem die ordnungsgemäße wasserbehördliche Abnahme der planfestgestellten Arbeiten erfolgt ist. Diese Abnahme ist für das erste Quartal 2017 geplant.
Zu Frage 3:
Die bisher erfolgte Renaturierung im planfestgestellten Umfang hat weit über die Stadtgrenzen hinaus hohe Anerkennung erhalten und wird als „best practice“ Beispiel angesehen.
Dies liegt neben den innovativen Ansätzen auch an dem begleitenden umfänglichen Monitoring, welches zuletzt in 2014 in der TU Braunschweig vorgestellt wurde. Von den bisher insbesondere in der Aue durchgeführten Maßnahmen konnten die Flora und die Fauna in herausragendem Maße profitieren. Sehr viele, zum Teil verschollene Arten haben inzwischen im Projektgebiet wieder einen Lebensraum gefunden oder sind sogar erstmalig nachgewiesen, wie z.B. die Beutelmeise und das weißsternige Blaukehlchen. Weitere Informationen sind hier abrufbar:
http://www.braunschweig.de/leben/umwelt_naturschutz/planungsverfahren/
schunter_hondelage/expertenseminar/expertenseminar.html
Mit der beauftragten Firma konnten allerdings punktuell noch ausstehende Arbeiten nicht abgeschlossen werden. Dies sind u. a. das Räumen der Sandfänge, der Anschluss des Stillgewässers NSD 19 an die Schunter, der Bau von Tränken. Diese Arbeiten sind vergeben und werden zeitnah - voraussichtlich bis Ende Februar - umgesetzt.
Als Ergebnis des Monitoring wurde aber auch deutlich, dass im Lauf der Schunter selbst noch Maßnahmen, wie z. B. die Anlage von Kiesrauschen und Wintereinständen für Fische erforderlich sind, um den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie vollumfänglich zu entsprechen. Zurzeit ist daher angedacht, die auf eine weitere Verbesserung der ökologischen Bedingungen abzielenden Maßnahmen unabhängig von den bereits hergestellten im Rahmen eines gesonderten Wasserrechtsverfahrens zu planen, ordnungsgemäß abzuhandeln und umzusetzen. Insofern geht es allein um ergänzende Maßnahmen; ein Rückbau von bereits realisierten Maßnahmen wird nicht erfolgen.
