Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 17-03931

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Dem Stadtbezirksrat sind wiederholt (bei der Einwohnerfragestunde und durch E-Mail) von Anwohnern aus dem Bereich Rischkampweg Beschwerden über Lärmbelästigungen bei Veranstaltungen im Lokpark an der Borsigstraße vorgetragen worden. Der Stadtbezirksrat hat in dieser Angelegenheit keine weiteren Erkenntnisse.

Wir fragen daher an:

1. Welche Auflagen gelten für Veranstaltungen im Lokpark, insbesondere was Lärmemissionen angeht?

2. Welche Lärmimmissionen sind im Bereich Rischkampweg nach den rechtlichen Bestimmungen grundsätzlich oder im Einzelfall (wie oft) ausnahmsweise zulässig?

3. Hat die Stadtverwaltung Erkenntnisse über Verstöße gegen die Auflagen für Veranstaltungen im Lokpark, und falls ja, welche Maßnahmen hat sie in dem Zusammenhang ergriffen?

 

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