Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 17-03947
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhalt der Kindertagesstätte Lehndorf (Am Saarplatz 6)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 321
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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Entscheidung
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01.03.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Der Stadtbezirksrat 321 erhebt erhebliche Bedenken gegenüber einer außerbezirklichen
Verlagerung von Kita-Plätzen.
Der Stadtbezirksrat 321 setzt sich für den Erhalt der städtischen Kindertagesstätte Lehndorf ein.
Der Stadtbezirksrat 321 fordert die Mitglieder der Planungskonferenz auf, bei ihrer Sitzung am 17.03.2017 das Bezirksratsvotum bei der Planung einzubeziehen und Planungsalternativen zu entwickeln.
Der Stadtbezirksrat 321 fordert gemäß § 94(1) Nr. 3 NkomVG eine rechtzeitige Anhörung vor der Beschlussfassung im Rat über eine Schließung der Kindertagesstätte Lehndorf.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Begründung:
In der Mitteilung außerhalb von Sitzungen 17-03850 weist Frau Dr. Hanke darauf hin, dass der Erhalt der Kindergartenbetreuung innerhalb des Stadtteils durch die Einrichtung „Hubeta-Wichtel“ nur „bei Umsetzung“ den Bestand der Plätze im Stadtteil Lehndorf sichert. Es wird nicht klar, wie und ob die in privater Trägerschaft befindliche Einrichtung über die räumlichen und auch gesetzlich zulässigen Kapazitäten zur Ausweitung verfügt.
Die Räumlichkeiten der Kindertagesstätte Lehndorf genießen Bestandsschutz, mit einem Schließen des Kindergartens erlischt die Betriebsgenehmigung für die Nutzung dieser Räumlichkeiten als Kindergarten auch in der Zukunft und die Plätze gehen dem Stadtbezirk verloren.
Im Rahmen des Schuki+ Programmes sind nach Informationen von Frau Schlegel (Fachbereich Kinder, Jugend und Familie beim runden Tisch Watenbüttel 18.01.2017)) im Gegensatz zur regelrechten Schulkindbetreuung im Rahmen des Ganztags keine Räumlichkeiten zum ausschließlichen Betreuungszweck vorrätig zu halten. Das heißt im Rahmen von Schuki+ ist auch eine Nutzung von Klassenräumen, Turnhallen etc. möglich. Das Kindertagesstättengesetz, welches eigene Räumlichkeiten fordert, wird durch eine Verringerung der wöchentlichen Betreuungszeit auf 9,5 h umgangen. Es handelt sich bei Schuki+ nach Angaben der Stadt um eine Übergangslösung. Daher ist das Schuki+ Programm in Lehndorf für die Schulkindbetreuung auch ohne ein Schließen der Kindertagesstätte zum Sommer 2017 möglich.
Die gesamtstädtische Auslastungssituation mit Kindergartenvakanzen spielt nur eine Rolle, wenn man den Eltern und Kindergartenkindern zumuten möchte, sich im gesamten Stadtgebiet um Plätze zu kümmern. Die Unterbringung außerhalb des unmittelbaren sozialen Umfelds und der damit verbundene Zeitaufwand ist nicht nur eine Belastung für die Kinder und Eltern sondern erschwert auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Gez.
Dr. Beate Janert
