Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-03858-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Kinderarmut in Braunschweig Finanzplanung des Schulmittelfonds und wie weiter ohne "Armutsbeauftragten"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0500 Sozialreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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21.02.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 8. Februar 2017 [DS 17-03858] wird wie folgt Stellung genommen:
Leitziel des Kommunalen Handlungskonzeptes Kinderarmut „Braunschweig für alle Kinder“ ist es, Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft Chancengleichheit auf gesellschaftliche Teilhabe und ein gelingendes Aufwachsen zu ermöglichen.
Seit 2007 engagieren sich im Präventionsnetzwerk Kinderarmut Verwaltung und freie Träger, Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Stiftungen, die Arbeitsverwaltung, Bildungsträger und Betroffenenvereine. Der Beirat Kinderarmut bildet das Arbeitsgremium des Netzwerkes.
Diese Struktur ist im 2012 vom Rat der Stadt verabschiedeten „Kommunalen Handlungskonzept Kinderarmut“ verankert wie auch die Festlegung der Zuständigkeit des Beirates für den Braunschweiger Fonds für Kinder und Jugendliche (früher Schulkostenfonds).
Das Armutsrisiko von Kindern ist eng mit der Beschäftigungssituation der Eltern verbunden und immer Folge nicht ausreichenden Einkommens der Haushalte, begründet in fehlender, vom Umfang oder von der Bezahlung nicht ausreichender Erwerbsarbeit. Diese Ursachen entziehen sich ebenso wie der direkte Einfluss auf die Höhe der Regelsätze, die die Sozialleistungen bestimmen, weitgehend dem kommunalen Wirkungskreis.
Im Mittelpunkt des kommunalen Handlungsansatzes stehen deshalb die Prävention und die Linderung von Kinderarmutsfolgen. Direkte Unterstützung und Hilfe für die betroffenen Kinder und Jugendlichen wird über den Braunschweiger Fonds in den Bereichen Schul- und Kitabudget, Einzelfallhilfe und Förderung des Mittagessens umgesetzt.
Auf mittelbarer Ebene werden im Rahmen der Braunschweiger Präventionskette Verbesserungen struktureller und institutioneller Rahmenbedingungen und die Weiterentwicklung von bedarfsgerechten und zielgerichteten Angeboten angestrebt.
Als positive Beispiele sind hier die Braunschweiger Familienzentren, die Frühen Hilfen mit ihren Begrüßungsbesuchen oder die Praxisklasse (Übergang Schule/Beruf) zu nennen, ebenso das Resilienzförderkonzept „Starke Kinder und Jugendliche in Braunschweig“, das eine explizite Stärkung von Kindern und Jugendlichen zum Ziel hat.
Zu Frage 1:
Der Beirat Kinderarmut hat die Höhe des Kita- und des Schulbudgets festgelegt. Zugrunde gelegt wurden Einschätzungen aus dem Kita- und Schulbereich. Die Höhe richtete sich auch nach den zur Verfügung stehenden Mitteln und orientiert sich an der Anzahl bedürftiger Kinder. Die Mittel stehen pauschal den Kitas und Schulen zur Verfügung, um eine soziale und kulturelle Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen. Nach Eingang einer Großspende im Dezember 2014 konnten die Budgets auf die aktuellen Beträge erhöht werden (siehe dazu zu Frage 2). Die Verwaltung geht davon aus, dass die Höhe der Budgets für den genannten Zweck ausreichend ist. Es liegen keine gegenteiligen Angaben aus den Kitas und Schulen vor.
Zu Frage 2:
Mit Mitteln des Braunschweiger Fonds wurden für das Schuljahr 2016/17 3901 bedürftige Schülerinnen und Schüler des Primar- und Sekundarbereichs I mit einem Schulbudget in Höhe von insgesamt 78.020 Euro (20 Euro/Schüler) unterstützt.
Des Weiteren wurden für den o. g. Zeitraum mit einem Kitabudget 831 bedürftige Kita-Kinder in Höhe von 12.465 Euro (15 Euro/Kind) unterstützt.
Alle Braunschweiger Schulen der Primar- und Sekundarstufe I sowie die Kindertageseinrichtungen der freien Träger und der Stadt werden zu Beginn jedes Schuljahres angeschrieben und melden die Zahl der Kinder, die Unterstützung aus dem Braunschweiger Fonds benötigen.
Im Bereich der Einzelfallhilfe/Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in besonderen Notlagen wurden in 2015 mit einer Summe von knapp 10.000 Euro 103 Kinder und Jugendliche unterstützt. In 2016 waren es 46 Kinder und Jugendliche, die mit einer Summe von insgesamt 6.700 Euro gefördert wurden. Anträge können nur von sozialen Einrichtungen (Schulen, Kitas, Sozialberatungen etc.) gestellt werden, nicht von Privatpersonen.
Zu Frage 3:
Der Braunschweiger Fonds ist als Spendenfonds angelegt und ist auch zukünftig auf das Engagement und die Spendenbereitschaft Braunschweiger Bürgerinnen und Bürger angewiesen.
