Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-03588-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates vom 09.01.2017 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Es wird beantragt, die Querung des Wilhelm-Hauff-Weges über die Annette-Kolb-Straße deutlich zu kennzeichnen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Querung der Annette-Kolb-Straße in Höhe Wilhelm-Hauff-Weg wird durch einen Wechsel des Belages ausreichend gekennzeichnet. In dem genannten Bereich treffen ein Gehweg und ein verkehrsberuhigter Bereich aufeinander. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) kennt keine Verkehrszeichen, die in derartigen Fällen Fußgänger vor Kraftfahrzeugen warnen, die maximal mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Die Verwaltung sieht hier keinen Handlungsbedarf.


 

 

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