Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-03669

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der weiteren Vermietung des Rokokopavillons an den Literaturkreis AMORC zu den im Sachverhalt dargelegten dauerhaft angelegten Nutzungszwecken wird bis zum 30. April 2018 zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Nutzungsvereinbarung zu schließen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Literaturkreis AMORC, Städtegruppe Braunschweig, nutzt den Rokokopavillon in Stöckeim seit vielen Jahren für Diskussionen, Lesungen, Foren, Meditationsübungen, Vorträge und andere Aktivitäten. Mit Beschluss des Stadtbezirksrates 211 – Stöckheim-Leiferde vom 23. Juni 2016 wurde das Vertragsverhältnis bis zum 30. April 2017 befristet. Herr Dr. Erich Breyel hat am 15. Dezember 2016 als Vertreter von AMORC eine Verlängerung des Vertragsverhältnisses beantragt. Die Nutzung ist wie bisher einmal im Monat vorgesehen. Der Anschlussvertrag soll bis zum 30. April 2018 laufen.

 

Das bisherige Vertragsverhältnis zwischen der Stadt Braunschweig und AMORC gestaltete sich komplikationslos. Der Nutzer hat sich an alle vertraglichen Obliegenheiten gehalten und das Entgelt pünktlich überwiesen. Die Nutzung widerspricht dem Charakter der Räumlichkeiten nicht.
 

Gemäß des Entgelttarifs für die Überlassung der Gemeinschaftshäuser beträgt das Nutzungsentgelt nach Preisgruppe B den Tagessatz in Höhe von 60,00 €.

 

Gem. § 93 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes i. V. mit § 16 Abs. 1 Nr. 2 der Hauptsatzung entscheidet über Dauernutzungen bezirklicher Einrichtungen der Stadtbezirksrat in eigener Zuständigkeit.

 

 

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