Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-03978

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH werden angewiesen, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH (BSM) Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Im Hinblick auf den vorstehend genannten Beschlussvorschlag wird auf die in der heutigen Sitzung vorgelegten Unterlagen zum Jahresabschluss 2016 der Braunschweig Stadtmarketing GmbH Bezug genommen.

 

Die gemäß § 14 Abs. 1 lit. h des Gesellschaftsvertrages der Braunschweig Stadtmarketing GmbH vorgesehene Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung obliegt der Gesellschafterversammlung.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der BSM herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich, für den gem. § 6 Ziffer 1 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 1. November 2016 der Finanz- und Personalausschuss (FPA) zuständig ist.
 

 

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