Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 17-03805

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Sachverhalt

In der Stellungnahme 16-03291-01 der Stadt Braunschweig zu „Überfliegen des Betriebs in Thune am Mittellandkanal im Geltungsbereich des Bebauungsplans "TH 22"“ vom 24.11.2016 teilt die Stadt Braunschweig mit, dass

 

  • die Stadtverwaltung für derartige Anfragen in Bezug auf Flugbewegungen keine Zuständigkeiten besitzt und
  • mit Schreiben der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH vom 15.11.2016
    festgestellt wird: „Aufzeichnungen über die Radarspuren hier startender und landender Luftfahrzeuge liegen hier mithin nicht vor.“

 

Dazu stellen sich folgende Fragen:

 

  1. Wie beurteilt die Stadt Braunschweig ihre Stellungnahme 16-03291-01 vom 24.11.2016, nach der die Stadtverwaltung für Anfragen in Bezug auf Flugbewegungen keine Zuständigkeiten besitzt, im Lichte der Tatsachen, dass die Stadt Braunschweig Hauptgesellschafter der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH ist und den Aufsichtsratsvorsitzenden dieser Gesellschaft bestellt und die Stadt Braunschweig die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH jährlich mit Millionenbeträgen subventioniert, ohne über Kenntnisse zu sicherheitsrelevanten Betriebsabläufen bei dieser Gesellschaft zu verfügen? 

Wie beurteilt die Stadt Braunschweig ihre Stellungnahme 16-02568-01 vom 29.07.2016 zu „Informationen über "Flugschneisen" und Flugbewegungen am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg“ im Lichte der Feststellungen, dass „sicherheitsempfindliche Firmen“ (worunter wir insbesondere den Betrieb in Thune am Mittellandkanal im Geltungsbereich des Bebauungsplans „TH 22“ verstehen) nicht (bzw. nicht unterhalb der Mindestflughöhe) überflogen werden, obwohl die Stadtverwaltung für derartige Anfragen in Bezug auf Flugbewegungen keine Zuständigkeiten besitzt und diesbezüglichen Auskünften der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH vertraut, dem Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH aber überhaupt keine Aufzeichnungen über die Radarspuren hier startender und landender Luftfahrzeuge vorliegen? 
 

 

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