Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 15-01020-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtumbau West "Nördliche Weststadt - Teilbereich Ilmweg", Zuschuss zum Neubau des Nachbarschaftszentrums Elbeviertel / Haus der Talente
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
|
Anhörung
|
|
|
|
08.03.2017
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Planungs- und Umweltausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
15.03.2017
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Erhöhung der Städtebaufördermittel zur Mitfinanzierung des Nachbarschaftszentrums Elbeviertel „Haus der Talente“ in Höhe von 22.195 € als Zuschuss an die Eigentümerin wird zugestimmt. Die Haushaltsmittel werden aus dem Projekt 45.6100020 „Förderprogramm Stadtumbau West“ zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus
§ 6 Nr. 4 e der Hauptsatzung in Verbindung mit § 76 Abs. 2 Satz 1, § 58 Abs. 1 NKomVG und der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“.
Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei der Zuschussvergabe für diese
Fördermaßnahme, deren Auftragssumme die Wertgrenze der Richtlinie des Rates gemäß
§ 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ von 100.000 € überschreitet, um kein Geschäft der laufenden Verwaltung, für das der
Oberbürgermeister zuständig wäre. Eine Zuständigkeit des Rates nach § 58 Abs. 1
NKomVG ist nicht gegeben. Daher bleibt es nach § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG bei der
Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses, die nach § 6 Nr. 4 e der Hauptsatzung
auf den Planungs- und Umweltausschuss übertragen worden ist.
Anlass und Ziel
Am 15. Dezember 2015 ist vom Verwaltungsausschluss beschlossen worden, den Neubau des Nachbarschaftszentrums Elbeviertel „Haus der Talente“ aus Städtebaufördermitteln in Höhe von 148.000 € mitzufinanzieren (Vorlage 15-01020).
Die jetzt vorliegenden Ausschreibungsergebnisse liegen über den bisher geschätzten Baukosten und führen zu deutlich höheren nicht rentierlichen Kosten für die Eigentümerin. Um sicherzustellen, dass das geplante öffentlich genutzte Nachbarschaftszentrum mit großer Bedeutung, für die Verstetigung des Stadtumbauprozesses, gebaut werden kann, ist eine Erhöhung des Zuschussbetrages aus Städtebaufördermitteln notwendig.
Finanzierung und Realisierung
Die bisher beschlossene Fördersumme von 148.000 € soll auf 170.195 € erhöht werden. Das entspricht einer Erhöhung um 22.195 € (1/3 Stadt = 7.398,33 €, 2/3 Bund und Land
= 14.796,67 €).
Es stehen hierfür ausreichend Städtebaufördermittel zur Verfügung, unter anderem durch Einsparungen von Fördermitteln bei anderen Maßnahmen wie zum Beispiel beim Projekt Südhof. Diese Mittel würden ansonsten verfallen.
Die Finanzierung wird aus den bereits bewilligten Städtebaufördermitteln des Programms Stadtumbau West – Weststadt (Projekt-Nr.: 45.610020) finanziert. Die Mittel sollen entsprechend der Realisierung der Maßnahme im Jahr 2017 verausgabt werden.
