Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-03502
Grunddaten
- Betreff:
-
Radweg Lamme-Wedtlenstedt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat; 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement; 20 Fachbereich Finanzen; 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
|
Anhörung
|
|
|
|
01.03.2017
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Planungs- und Umweltausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
15.03.2017
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Begründung der Vorlage:
Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i.V.m. § 6 Nr. 4 lit. a der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei dem Bau eines Radweges um einen Beschluss über Planungen von Straßenmaßnahmen, für die der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig ist.
Aktuelle Situation:
Die Kreisstraße K 12 (im Landkreis Peine K 58) hat eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen dem Landkreis Peine und der Stadt Braunschweig. Die Straße ist geprägt durch zwei lange gerade Abschnitte und eine leichte Kurve etwa auf halber Strecke. Die gefahrenen Geschwindigkeiten sind dementsprechend relativ hoch.
Planung:
Zur Verringerung der Verkehrsgefährdung aller Radfahrer, insbesondere der Schüler, wird beabsichtigt, zwischen den beiden Ortschaften Lamme und Wedtlenstedt einen Radweg neu herzustellen.
Im Übergangsbereich von der freien Stecke in die Ortslagen sind zur Verringerung der Verkehrsgefährdung beim „Fahrbahnseitenwechsel“ mit dem Fahrrad Überquerungshilfen für den Radverkehr vorgesehen.
Die Südseite der Kreisstraße wird als geeignet angesehen, da sowohl in Lamme als auch in Wedtlenstedt eine einmündende Straße die Eingliederung in den fließenden Verkehr erleichtert. In Lamme liegen die Einkaufsziele der Radfahrer südlich der Kreisstraße, damit wird mehrfaches Queren der Fahrbahn vermieden.
Der Radweg soll als fahrbahnbegleitender gemeinsamer Geh- und Radweg außerhalb des Entwässerungsbereiches der Fahrbahn hergestellt werden. Er verläuft hinter einer Entwässerungsmulde bzw. dem abschnittsweise bestehenden Entwässerungsgraben.
Der Radweg wird an den Geländeverlauf der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen angepasst. Ein verstärkter Unterbau gewährleistet die uneingeschränkte Nutzung der bisherigen Acker- und Wirtschaftswegüberfahrten.
Die Breite beträgt 2,50 m und besteht aus Straßenbaubeton C 30/37 mit einer Neigung von 2,5 % zur Entwässerungsmulde.
Die Gesamtbaulänge an der K 12 (Stadt Braunschweig) beträgt ca. 700 m, die der K 58 (Landkreis Peine) ca. 775 m - davon innerorts ca. 190 m.
Der Radweg soll innerhalb der Ortschaften direkt an den Fahrbahnrand angebaut und mit einem Hochbord abgetrennt und aus Betonplatten bzw. -pflaster hergestellt werden.
Zusätzlich zu dem zu tätigenden Grunderwerb für den neuen Radweg werden als Lager- und Arbeitsbereiche in der Bauzeit Teile der hinterliegenden Ackerfläche für den Paralleltransport in Anspruch genommen. Damit können die Verkehrssicherungsmaßnahmen auf der Kreisstraße auf ein Mindestmaß reduziert werden.
Im Abschnitt des Landkreises Peine befindet sich eine Hamsteransiedlungsfläche als Ausgleichsmaßnahme für ein anderes Straßenbauprojekt. Diese Fläche ist zusätzlich auszugleichen. Mit der Ansiedlung von Hamstern in dem Bereich ist zu erwarten, dass auch im Braunschweiger Abschnitt ein Hamsteraufkommen vorhanden ist.
Daher sind eventuell zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Eine Erfassung der Hamster direkt vor Baubeginn wird dazu konkrete Erkenntnisse liefern.
Unmittelbar nach der Entscheidung im Planungs- und Umweltausschuss wird die Planfeststellung beantragt. Planfeststellungsbehörde ist vereinbarungsgemäß der Landkreis Peine.
Zeitplan:
Planfeststellungsverfahren2017
Ausschreibung/Vergabeab Mai 2018
Bau des Radwegesab August 2018
Kosten:
Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf eine Gesamtsumme von ca. 540.000 € geschätzt. Von diesen Gesamtkosten tragen die Stadt Braunschweig und der Landkreis Peine entsprechend ihres Eigentumsanteils einen Kostenanteil von jeweils etwa 50 %.
Finanzierung
Die Kosten der Baumaßnahme tragen vertragsgemäß jeweils die Stadt Braunschweig und der Landkreis Peine für den in ihrem Gebiet befindlichen Teil der Maßnahme. Die Maßnahme wurde vom Landkreis Peine und von der Stadt Braunschweig für ihren jeweiligen Anteil für das Mehrjahresprogramm 2016-2020 des Landes Niedersachsen zur „Bewilligung einer Landeszuwendung für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden“ angemeldet und ist auch nach Nr. 6 R-GVFG in das Mehrjahresprogramm aufgenommen worden. Danach ist seitens des Landes vorgesehen, das Vorhaben durch Zuwendung in Höhe von 60 % der zuwendungsfähigen Kosten zu fördern. Zur Finanzierung dieser Maßnahme ist vorgesehen, zum Haushalt 2018 die Haushaltsmittel durch Umschichtung aus anderen Projekten des Teilhaushaltes 66 haushaltsneutral bereitstellen zu lassen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
544,8 kB
|
