Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-03907
Grunddaten
- Betreff:
-
107. Änderung des Flächennutzungsplanes Hamburger Straße-Südost Stadtgebiet zwischen Ringgleis, Bebauung am Rebenring und Hamburger Straße Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 331 Nordstadt
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Anhörung
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09.03.2017
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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15.03.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Auslegung von Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der
Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Dem beiliegenden Entwurf des Änderungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht
sind Gegenstand der Änderung, Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen der
Planänderung zu entnehmen.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig hat am 21.06.2011 die Aufstellung der
107. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Braunschweig beschlossen. Im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB wird der Bebauungsplan HA 132 „Hamburger Straße Südost“ aufgestellt.
Der dem Aufstellungsbeschluss zugrundeliegende Geltungsbereich wurde in die Geltungsbereiche der 107. FNP Änderung „Hamburger Straße Südost“ und der 121. FNP Änderung „Mittelweg-Südwest“ aufgeteilt. Dementsprechend wurde der Geltungsbereich der 107. Änderung verkleinert.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
mit Schreiben vom 30.09.2014 frühzeitig von der 107. Änderung des Flächennutzungsplanes unterrichtet und mit Terminsetzung zum 25.11.2014 zur Äußerung aufgefordert.
Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit Bekanntmachung vom 06. Oktober bis zum 30. Oktober 2015 frühzeitig beteiligt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
mit Schreiben vom 30.06.2016 mit Fristsetzung zum 05.08.2016 zur Stellungnahme aufgefordert.
Die für die Maßstabsebene des Flächennutzungsplanes bedeutenden Inhalte der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden teilweise in die Planunterlagen aufgenommen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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714,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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478 kB
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3
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(wie Dokument)
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179,1 kB
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