Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-03907

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„1. Dem Entwurf der 107. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung mit

Umweltbericht wird zugestimmt.

 

2. Der Entwurf der 107. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung mit

Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Auslegung von Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der

Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

 

Dem beiliegenden Entwurf des Änderungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht

sind Gegenstand der Änderung, Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen der

Planänderung zu entnehmen.

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig hat am 21.06.2011 die Aufstellung der

107. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Braunschweig beschlossen. Im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB wird der Bebauungsplan HA 132 „Hamburger Straße Südost“ aufgestellt.

 

Der dem Aufstellungsbeschluss zugrundeliegende Geltungsbereich wurde in die Geltungsbereiche der 107. FNP Änderung „Hamburger Straße Südost“ und der 121. FNP Änderung „Mittelweg-Südwest“ aufgeteilt. Dementsprechend wurde der Geltungsbereich der 107. Änderung verkleinert.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

mit Schreiben vom 30.09.2014 frühzeitig von der 107. Änderung des Flächennutzungsplanes unterrichtet und mit Terminsetzung zum 25.11.2014 zur Äußerung aufgefordert.

 

Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit Bekanntmachung vom 06. Oktober bis zum 30. Oktober 2015 frühzeitig beteiligt.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

mit Schreiben vom 30.06.2016 mit Fristsetzung zum 05.08.2016 zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Die für die Maßstabsebene des Flächennutzungsplanes bedeutenden Inhalte der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden teilweise in die Planunterlagen aufgenommen.
 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise