Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 17-03924
Grunddaten
- Betreff:
-
Busse mit alternativen Antriebstechnologien Änderungsantrag zum Antrag 17-03809
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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21.02.2017
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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15.03.2017
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03.05.2017
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Bereit
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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16.05.2017
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Braunschweiger Verkehrs-GmbH, der Technischen Universität Braunschweig, dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt und anderen geeigneten Partnern zeitnah eine Ermittlung der möglichen Antriebssysteme für Busse im ÖPNV durchzuführen.
Dabei soll untersucht werden, welche Konzepte für alternative Antriebstechnologien in naher Zukunft umsetzbar sein werden (z. B. Brennstoffzellenantrieb, Wasserstoffantrieb, induktive Aufladung wie beim EMIL, Hybridantrieb u.a.).
Weiterhin ist zu prüfen, welche Auswirkungen die Umsetzung eines alternativen Buskonzeptes für das Stadtbahn(ausbau)konzept mit sich bringt und inwieweit das Stadtbahnkonzept zusammen mit einem überarbeiteten Bus-Konzept in ein “Braunschweiger ÖPNV-Konzept” als ganzheitliches Modell einfließen kann.
Sachverhalt
Dieser Änderungsantrag bezieht sich auf folgenden Antrag: E-Busse in Braunschweig
https://ratsinfo.braunschweig.de/ri/vo020.asp?VOLFDNR=1004997&noCache=1
Sachverhalt:
Neben dem Einsatz von Elektrobussen werden in Feldversuchen derzeit vielerlei alternative Antriebstechnologien getestet, die alle das Potenzial entwickeln könnten, die derzeit mit fossilen Brennstoffen betriebenen Busse zu ersetzen. Im Moment ist jedoch noch nicht abzusehen, welche diese Technologien sich schlussendlich durchsetzt, so dass eine Vorfestlegung ausschließlich auf elektrisch betriebene Fahrzeuge fahrlässig wäre.
Darüber hinaus soll bei dem beantragten Konzept beleuchtet werden, ob die dann (vermutlich in frühestens zehn bis 15 Jahren) in Serienreife vorhandenen Fahrzeuge nicht nur ergänzende, sondern auch ersetzende Wirkung für das derzeitige Stadtbahnkonzept haben.
