Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-03916-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Wasserqualität im Östlichen Ringgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit; DEZERNAT V - Sozial-, Schul-, Gesundheits- und Jugenddezernat; DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Schlimme
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
01.03.2017
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 16. Februar 2017 (17-03916) habe ich zu Frage 1 und Frage 2 die BS|Energy um Stellungnahme gebeten, die hierzu wie folgt mitteilt:
Zu Frage 1:
BS|Energy betreibt das Wasserwerk Bienroder Weg als Spitzen- und Reservewasserwerk zur Trinkwasserversorgung der Stadt Braunschweig. Um dieses vollständig betriebsbereit zu erhalten ist eine gewisse Mindestförderung und -aufbereitung von Grundwasser notwendig.
Zu Frage 2:
Der Härtegrad des eingespeisten Trinkwassers beträgt konstant rd. 7°dH (Wasserhärteeinheit: „7 Grad deutsche Härte“), d.h. das Wasser liegt nach dem „Wasch- und Reinigungsmittelgesetz“ im Härtebereich „weich“.
Zu Frage 3:
Das Gesundheitsamt (50.4), das für die Überwachung der Trinkwasserqualität zuständig ist teilt hierzu mit, dass die Beimengung des Grundwassers generell keine bemerkenswerten Erhöhungen oder Absenkung der nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vorgegebenen Parameter darstellt. Das beigemengte Grundwasser wird natürlich nach den Vorgaben der TrinkwV separat kontrolliert und entspricht in den bisherigen Untersuchungen in allen Belangen diesen Anforderungen. Die Werte für Nitrat liegen beispielsweise ca. 10-fach unterhalb des geforderten Grenzwertes der TrinkwV.
Das Trinkwasser wird in engmaschigem Rhythmus untersucht und alle Ergebnisse werden vom Gesundheitsamt kontrolliert und an die übergeordnete Behörde, das Niedersächsische Landesgesundheitsamt, übermittelt. Von dort werden diese dann nach EU-Vorgabe an die EU weitergeleitet.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Erhalt solcher örtlichen Trinkwasserbrunnen aus Grundwasser für die Trinkwasserversorgung wichtig ist. So kann bei einem Störfall der überregionalen Trinkwasserversorgung auf diese örtlichen Trinkwasserförderungen zurückgegriffen werden.
