Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-03914-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkraum Korfesstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz; 0630 Referat Bauordnung
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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01.03.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 16.02.2017 (17-03914) wird wie folgt Stellung genommen:
Mit dem Bauantrag wurden die „Errichtung von drei Außenaufzügen sowie der Umbau des 1. bis 3. Obergeschosses von Altenwohnungen zu Wohnungen“ beantragt. In den Antragsunterlagen wurde der Nachweis für 94 Einstellplätze für das Gebäude Korfestraße 36 – 36 A (Bauteil II) geführt. Aus dem Bestand ergaben sich 13 Einstellplätze, die angerechnet werden konnten. Es waren somit 81 Einstellplätze als Mehrbedarf auf dem Baugrundstück nachzuweisen. Auf dem Grundstück werden insgesamt 75 neue Stellplätze errichtet, davon 5 Stück als Carsharing-Plätze. Ein Carsharing-Platz wird dabei wie 4 Stellplätze gerechnet. Rechnerisch ergibt das einen Nachweis von 90 neuen Stellplätzen auf dem Baugrundstück.
Insgesamt sind daher auf dem Grundstück zum Zeitpunkt der Fertigstellung 103 Einstellplätze nachgewiesen worden.
Damit sind im Bauantragsverfahren die erforderlichen notwendigen Einstellplätze im zulässigen Rahmen gemäß § 47 Niedersächsische Bauordnung und den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen (Richtzahlen) auf dem Baugrundstück nachgewiesen. Das Carsharing-Angebot kann prinzipiell auch von benachbarten Anwohnern genutzt werden.
