Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-03538
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzungsüberlassung Bürgerhaus Mascherode
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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Entscheidung
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14.03.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 1. Dezember 2015 hat der Stadtbezirksrat der dauerhaft angelegten Nutzung des Bürgerhauses Mascherode (hier: Bürgerstuben) für Nähveranstaltungen zugestimmt. Nutzungsberechtigte ist Frau Diana Sambleben. Da die Nutzung bis zum 30. April 2017 befristet wurde, hat Frau Sambleben eine Verlängerung des Vertragsverhältnisses beantragt (Nutzung wöchentlich am Donnerstag von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr). Der neue Mietvertrag soll bis zum 30. April 2018 laufen.
Frau Sambleben beabsichtigt, im Bürgerhaus Mascherode weiterhin Nähveranstaltungen durchzuführen. Die Nähmaschinen werden mitgebracht und die Räumlichkeiten gereinigt übergeben. Eine Nähveranstaltung widerspricht dem Charakter der Räumlichkeiten nicht.
Das bisherige Vertragsverhältnis zwischen der Stadt Braunschweig und Frau Sambleben gestaltete sich komplikationslos. Die Nutzerin hat sich an alle vertraglichen Obliegenheiten gehalten und das Entgelt vollständig und pünktlich überwiesen. Beiträge für die Veranstaltungen werden von Frau Sambleben nicht erhoben. Da die Nähstunden unter ideellen Gesichtspunkten durchgeführt werden, schlägt die Verwaltung vor, analog zum Beschluss vom 1. Dezember 2015 weiterhin den Stundentarif für Vereine (5,00 €/Stunde) zu erheben, da die Nähgruppe mit diesen vergleichbar ist.
Gem. § 93 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 2 der Hauptsatzung und § 2 Abs. 2 der Miet- und Benutzungsordnung entscheidet über Dauernutzungen bezirklicher Einrichtungen der Stadtbezirksrat in eigener Zuständigkeit.
