Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-03562-01
Grunddaten
- Betreff:
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Vorstellung der Planung für Sanierung und Umgestaltung des Gemeinschaftshauses Rautheim an der Braunschweiger Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Kenntnis
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14.03.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Antrag der SPD-Fraktion vom 5. Januar 2017 wird wie folgt Stellung genommen:
Um den Investor des HdL-Gebietes zu einer Kostenbeteiligung an Gemein-schaftseinrichtungen vertraglich verpflichten zu können, ist im städtebaulichen Vertrag folgende Formulierung aufgenommen worden:
Unter § 4 (13): "Die Erschließungsträgerin verpflichtet sich, sich finanziell anteilig an den durch die neuen Wohneinheiten im Plangebiet ausgelösten Bedarf an Gemein-schaftseinrichtungen zu beteiligen (s. a. § 10 Abs. 4)“,
und unter § 10 (4): „Die Erschließungsträgerin verpflichtet sich gemäß § 4 Abs. 13, sich mit 400.000 € an den tatsächlich entstandenen Kosten für den durch das Wohnquartier ausgelösten Bedarf an Gemeinschaftseinrichtungen zu beteiligen. Eine Kostenbeteiligung der Erschließungsträgerin erfolgt unter der Voraussetzung, dass der ausgelöste Bedarf innerhalb von zehn Jahren nach Erschließungsbeginn (s. hierzu § 9 Abs. 4) des Plangebietes „Heinrich-der-Löwe-Kaserne“, AW 100, gedeckt wird. Der Erstattungsbetrag von 400.000 € ist auf Nachweis und nach schriftlicher Aufforderung durch die Stadt innerhalb von zwei Wochen an die Stadt zu zahlen."
Da noch keine Planung vorliegt, wurde im Vertrag somit offen gelassen, ob die Erschließungsträgerin sich an einer Sanierung oder an einem Neubau innerhalb von zehn Jahren finanziell beteiligen wird. Ein Neubau im Geltungsbereich des Bebauungsplanes AW 100, „Heinrich-der-Löwe-Kaserne“ ist nach den Festsetzungen nicht vorgesehen.
Leuer
