Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-03945-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Baumaßnahmen in Überschwemmungsgebieten/Hochwasserschutzgebieten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
01.03.2017
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 17.02.2017 (17-03945) wird wie folgt Stellung genommen:
Die Freihaltung der für die Hochwasserrückhaltung erforderlichen Gebiete von Bebauung und anderen kontraproduktiven Nutzungen wird durch die entsprechenden Überschwem-mungsgebietsfestsetzungen und die gesetzlichen Regelungen sichergestellt.
In den in Braunschweig festgesetzten Überschwemmungsgebieten der Oker, der Schunter und der Wabe/Mittelriede sind dadurch u. a. die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen, die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers, die nicht nur kurzfristige Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können, das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche verboten. In diesen Gebieten bedürfen derartige Vorhaben der ausdrücklichen Genehmigung der Unteren Wasserbehörde, die nur erteilt werden darf, wenn z. B. die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust von verlorengehendem Rückhalteraum zeitgleich ausgeglichen und der Wasserstand und der Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert werden.
Mit dem Hochwasserschutzkonzept der Stadt Braunschweig werden bauliche Maßnahmen entwickelt und bewertet, um aufzuzeigen, welche technischen Möglichkeiten zur Verbes-serung des Hochwasserschutzes im Stadtgebiet bestehen. Basis dieser Betrachtungen ist dabei das statistisch einmal in 100 Jahren zu erwartende Hochwasser (Jahrhunderthoch-wasser), das auch den Festsetzungen der Überschwemmungsgebiete zugrunde gelegt wurde. Eine weitere Intention des Konzeptes ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern Informationen an die Hand zu geben, damit sich diese in eigener Verantwortung auf ein Hochwasser oder eine Überflutung infolge eines Starkregens einstellen können.
Ziel des Hochwasserschutzkonzeptes ist dagegen nicht der Schutz der Retentionsräume in den Gewässerauen. Dieser wird durch die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete gewährleistet.
