Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-03531-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Radweg Salzdahlumer Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 132 Viewegsgarten-Bebelhof
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zur Kenntnis
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01.03.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates vom 11.01.2017 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
Der Bezirksrat regt an:
- Der östliche Radweg der Salzdahlumer Straße zwischen der Einmündung Borsigstraße und der Zufahrt zum ZOB soll als kombinierter Geh-Radweg für die gemeinsame Benutzung durch Fußgänger und Radfahrer ausgewiesen werden.
- Die bauliche Trennung (Betonsteinkante zwischen asphaltiertem Radweg und gepflastertem Gehweg) soll aufgehoben werden.
- Die Verschwenkung des Radwegs an der Einmündung Ackerstraße soll beseitigt werden.
Die Verwaltung wird darum gebeten, eine Kostenschätzung für die o. g. Maßnahmen abzugeben.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Ermittlung der Kosten für die Sanierung des Radweges und des Gehweges entlang der Salzdahlumer Straße (Ostseite; zwischen Borsigstraße und Zufahrt ZOB) bedarf grundsätzlich einer Planung und diverser Voruntersuchungen (Baugrunderkundung, Feststellung der Leitungslagen, abfalltechnische Untersuchungen, Überplanung der Einmündung Ackerstraße etc.).
Nur in Kenntnis aller relevanten Daten ist eine qualifizierte Kostenauskunft möglich.
Derzeit liegen diese Voraussetzungen nicht vor.
Dieses vorangestellt, schätzt die Verwaltung die Kosten auf 230.000 €, wobei größere Abweichungen möglich sind.
Die inhaltlichen Anregungen 1 bis 3 wird die Verwaltung im Rahmen der Planungen zum Stadtbahnausbau in der Salzdahlumer Straße aufgreifen und im Planungsprozess berücksichtigen.
