Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-03787-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtbahnausbau nach Volkmarode-Nord
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 114 Volkmarode
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zur Kenntnis
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14.03.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Gruppe CDU-FDP vom 25.01.2017 wird wie folgt Stellung genommen:
Zur Frage der genauen Berechnung der Nutzen-Kosten-Faktoren:
Der Nutzen-Kosten-Faktor geht aus den Berechnungen nach der „Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen Personennahverkehrs“ hervor. Dieses Verfahren ist durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Bewertung von Großprojekten vorgegeben und bei jeder Bundes- und Landesförderung, die nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) erfolgen soll, zwingend anzuwenden. Ausnahmetatbestände und selbst aus lokaler Sicht begründete Sonderdarstellungen dürfen aufgrund der standardisierten Berechnungsmaxime nicht vorgenommen werden.
Es handelt sich bei der Standardisierten Bewertung um eine volkswirtschaftliche Betrachtung. Als Faktoren fließen u.a. die Reisezeitgewinne im Öffentlichen Verkehr (ÖV), die eingesparten Pkw-Betriebskosten, die Betriebskosten im ÖV, vermiedene Unfallschäden, vermiedene Emissionen sowie die Kosten für die Infrastruktur ein. Diese Faktoren werden, wenn erforderlich, nach festgesetzten Berechnungen monetarisiert und als Nutzen den Kosten gegenüber gestellt.
Zur Frage der Anliegerbeiträge unter Berücksichtigung, dass es sich um eine Landesstraße handelt:
Da noch nicht feststeht, wie die Stadtbahn geführt werden soll, ist die Querschnittsaufteilung der Berliner Heerstraße insgesamt noch offen. Erst im Zuge der Bürgerbeteiligung soll die Ausgestaltung der Berliner Heerstraße erarbeitet werden und erst dann können die Kosten und damit die Ausbaubeiträge der Anlieger ermittelt werden. Dabei bemessen sich die Beiträge nach der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Braunschweig. Die Kosten der Gleisanlagen fließen dabei nicht in die Beitragsberechnung ein. Da es sich bei der Berliner Straße um eine Straße handelt, die überwiegend dem Durchgangsverkehr dient (Landesstraße), kommen die niedrigsten Sätze für die Anlieger zum Tragen.
Zur Frage der vertraglichen Regelungen mit ggf. betroffenen Anliegern:
Derzeit gilt für diesen Bereich der Bebauungsplan VO 36 - Berliner Heerstraße von 1974, der deutlich breitere Verkehrsflächen als die derzeitige Straßenfläche festsetzt. Dies bildet aber nicht mehr die aktuellen planerischen Überlegungen ab.
Mögliche vertragliche Regelungen mit Grundstückseigentümern sind bisher nicht abschließend recherchiert. Sobald sich ein konkreter Flächenbedarf aus dem weiteren Beteiligungs- und Planungsprozess ergibt, wird die Verwaltung die Grundstückseigentümer in die weiteren Überlegungen einbinden.
