Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-02760-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Grünfläche am Spielplatz Steinbrink/Broitzemer Steinberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Beteiligt:
- 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Knobloch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 223 Broitzem
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
14.03.2017
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates 223 vom 16.08.2016:
„Der Stadtbezirksrat beschließt, dass die angrenzende Grünfläche nördlich des Spielplatzes in eine nutzbare Spielfläche umgewandelt wird.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Die rechtliche Prüfung ist zwischenzeitlich durchgeführt worden.
Es wird mitgeteilt, dass der vom Verwaltungsgericht Braunschweig geschlossene Vergleich vom 2. Februar 2011 dem Vorschlag des Stadtbezirksrates entgegensteht.
Laut diesem hat sich die Beklagte (Stadt Braunschweig) verpflichtet, Umgestaltungsmaßnahmen zur Unterbindung des unbefugten Fußballspielens durchzuführen. Im Gegenzug hat der Kläger auf jede weitere Verfolgung seines Antrags auf Einschreiten wegen vom Spielplatz ausgehender Immissionen verzichtet.
Dieser Vergleich stellt eine Prozesshandlung dar, die neben der Beendigung des geführten Rechtstreites auch gleichzeitig die Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrags angenommen hat.
Da die grundlegenden Verhältnisse sich nicht verändert haben, steht vor diesem Hintergrund der geschlossene Vergleich dem Vorschlag entgegen.
