Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-02805-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Halteverbot Görlitzstraße Einmündung zum Parkplatz des Einkaufszentrum
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Heidberg-Melverode
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zur Kenntnis
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08.03.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates vom 24.08.2016 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
Die Verwaltung der Stadt Braunschweig wird gebeten, an der Einmündung der Görlitzstraße zum Parkplatz des Einkaufszentrums Melverode beidseitig Halteverbote (VZ 283) einzurichten und die Beachtung desselben durch städtische Mitarbeiter überwachen zu lassen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im letzten Jahr ist südlich der Zufahrt zum Parkplatz ein absolutes Haltverbot eingerichtet worden, um die Sicht auf Schulkinder in diesem Abschnitt zu verbessern. Bis zur Aufstellung des Verkehrszeichens wurde üblicherweise dort geparkt.
Die Verwaltung hat die Angelegenheit nochmals gemeinsam mit der Polizei überprüft. Nach den täglichen Feststellungen der Polizei über einen längeren Zeitraum wurden im besagten Bereich nördlich der Zufahrt zum Parkplatz des Supermarktes an der Görlitzstraße keine parkenden Fahrzeuge festgestellt. Die Polizei hält daher ein beidseitiges Haltverbot nicht für erforderlich. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes „so wenig Verkehrszeichen wie möglich“ ist ein einseitiges Haltverbot ausreichend.
