Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 17-04063
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindergarten- und Schulkinder nicht gegeneinander ausspielen! Änderungsantrag zum Antrag 17-03848
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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06.04.2017
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Bereit
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Einer Verlagerung des Betreuungsangebotes von der städtischen Kindertagesstätte im Lehndorfer Turm zu Gunsten einer Schulkindbetreuung an diesem Standort zum Kindergartenjahr 2017/18 wird so lange zurückgestellt bis:
- Ein Konzept der Verwaltung für den Standort vorliegt, welches keinen zusätzlichen mittel- bis langfristigen Betreuungsbedarf für Ü3-Kinder für diesen Bereich ausweist, der nicht von den vorhandenen Einrichtungen aufgenommen werden kann und
- eine langfristige Nutzung des Standortes für die Schulkindbetreuung bzw. Ausbau einer KoGS erkennen lässt.
- Den Eltern der betroffenen Kinder ein alternatives Betreuungsangebot in Wohnort- bzw. Stadtteilnähe, auch unter Berücksichtigung der benötigten Betreuungszeiten zur Verfügung gestellt wird. Gleiches gilt auch für eventuell betroffene Geschwisterkinder.
Sachverhalt
Dieser Änderungsantrag bezieht sich auf folgenden Antrag: Kindergarten Lehndorf - kurze Wege für kurze Beine
https://ratsinfo.braunschweig.de/ri/vo020.asp?VOLFDNR=1005067&noCache=1
Sachverhalt:
Die hohe Nachfrage nach Schulkindbetreuungsplätzen im Bereich der Grundschule Lehndorf rechtfertigt nicht, dass die Eltern von Schulkindern und von Kindergartenkindern gegeneinander ausgespielt werden.
Damit allen Bedürfnissen gleichermaßen Rechnung getragen wird, soll die Schließung der Kindertagesstätte im Lehndorfer Turm so lange zurückgestellt werden, bis die im Antragstext erhobenen Forderungen erfüllt sind.
Darüber hinaus wurde den Mitgliedern des örtlichen Bezirksrates seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass für die Liegenschaft "Turm" nach Beendigung der Nutzung als Kindergarten aufgrund geänderter Vorschriften keine neue Genehmigung beantragt werden könne. Es muss also verhindert werden, dass Tatsachen geschaffen werden, die sich nicht wieder umkehren lassen.
