Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-03961

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Planung und dem Bau der Querungshilfe in der Schapenstraße nördlich des Knotenpunktes Seikenkamp/Birkenheg gemäß Anlage 1 wird zugestimmt.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Begründung der Beschlussvorlage

 

Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus

§ 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig.

Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Vorlage zum Bau der Querungshilfe um einen Beschluss über Planungen, deren Bedeutung wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht, für die der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig ist.

 

Anlass

 

Der Stadtbezirksrat 114 Volkmarode forderte am 08.11.2012 die Verwaltung der Stadt Braunschweig auf, an der Kreuzung Seikenkamp/Schapenstraße eine Querungsmöglichkeit für Fußgänger durch einen Kreisverkehr oder eine Verkehrsinsel zu schaffen. Die Querung über die Schapenstraße in Höhe Seikenkamp ist im Schulwegplan der Grundschule Volkmarode als Schulweg eingetragen. Die derzeitige Situation ohne Querung im Bereich der Ortsein- und -ausfahrt stellt eine unbefriedigende Situation für querende Schulkinder, aber auch andere Verkehrsteilnehmer dar. Zwischenzeitlich konnte eine Finanzierung für diese aus Sicht der Verwaltung sinnvolle Maßnahme sichergestellt werden.

Die Baumaßnahme wird im 2. Halbjahr 2017 umgesetzt werden.

 

Planung

 

Die Verwaltung wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2013 beauftragt, eine Planung für eine Querungshilfe über die Schapenstraße in Höhe Seikenkamp zu veranlassen. Die Querung der Schapenstraße wurde dabei zunächst südlich der Einmündung Seikenkamp vorgesehen (siehe Mitteilung 13434/13 vom 27.12.2013).

 

Weitergehende Untersuchungen haben ergeben, dass der Schwerpunkt der querenden Wegebeziehungen auf der Nordseite des Knotenpunkts liegt. Daher ist eine Anordnung auf dieser Seite sinnvoll. Die Planung wurde entsprechend überarbeitet.

 

Nach Untersuchung verschiedener Varianten stellt eine Beibehaltung des östlichen Fahrbahnrandes und eine Verbreiterung der Straße nach Westen die insgesamt günstigste Lösung dar.

Eine Verschwenkung nach Osten, die zu einer größeren Geschwindigkeitsdämpfung des in den Ort einfahrenden Verkehrs führen würde, ist mit verhältnismäßigen Mitteln nicht zu erzielen, da dieses u. a. Grunderwerb in Hausgärten zur Folge hätte.

 

Bei der vorliegenden Planung werden keine privaten Grundstücke in Anspruch genommen, eine ausreichende Aufstellfläche wird durch die Verrohrung des Grabens erreicht, der Einmündungsbereich Birkenheg und die östliche Fahrbahn der Schapenstraße bleiben weitgehend unverändert.

 

Auf der Westseite wird die Schapenstraße verbreitert und der Einmündungsbereich des Seikenkamps, die Bordanlagen sowie der Gehweg werden entsprechend angepasst.

Von diesen baulichen Änderungen ist auch die unmittelbar nördlich angrenzende Bushalte­stelle betroffen, die noch nicht niederflurgerecht ausgebaut ist.

Die zusätzlichen Kosten für einen barrierefreien Ausbau der Haltestelle im Zuge dieser Planung werden - in Betrachtung späterer Umbaukosten - als wirtschaftlich sinnvoll und vertretbar angesehen. Auf den Einbau eines Wetterschutzes wird aufgrund sehr geringer Einsteigerzahlen verzichtet. Eine Nachrüstung ist möglich.

 

Informationsveranstaltung

 

Am 13.12.2016 wurde die Planung in einem Ortstermin Vertretern des Stadtbezirksrates Volkmarode vorgestellt.

 

Eine Informationsveranstaltung ist am 14.03.2017 um 18:30 Uhr im Feuerwehrhaus Volkmarode, Ziegelkamp 7 vorgesehen, sodass Ergebnisse und Anregungen bei der anschließenden Stadtbezirksratssitzung berücksichtigt werden können.

 

Finanzierung

 

Die Ausbaukosten für die Herstellung der Querungshilfe und den Umbau der Haltestelle betragen ca. 55.000 €. Die erforderlichen Finanzmittel stehen unter den Finanzpositionen 4S.660020 und 5S.660067 im Haushalt 2017 vorbehaltlich der Rechtskraft zur Verfügung.

 

Der Bushaltestellenbereich muss zum Bau der Querungshilfe neu angelegt werden. Der Mehraufwand, die Haltestelle dabei barrierefrei auszubauen, ist gering. Wegen der geringen Höhe ist die Maßnahme nach derzeitigen Förderrichtlinien nicht förderfähig.
 

 

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Anlagen

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