Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-03975-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Gelten Dorfentwicklungspläne auch für Braunschweiger Ortsteile? ZILE-Förderung ermöglicht bis zu 75 % Zuschüsse
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Timmerlah-Geitelde-Stiddien
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zur Kenntnis
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16.03.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 06.02.2017 (17-03975) wird wie folgt Stellung genommen:
Die im Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz angesiedelte Dorferneuerung zielt auf die nachhaltige Entwicklung ländlicher Gebiete ab und soll insbesondere dazu beitragen, die niedersächsischen Dörfer als Wohn-, Sozial- und Kulturraum zu bewahren und zu entwickeln. Aus diesem Grunde wurde seitens der Landesregierung festgelegt, dass die Förderung von Maßnahmen der Dorferneuerung nur noch in Orten bis zu 10.000 Einwohnern zulässig ist. Bei Orten über 10.000 Einwohnern ist eine Förderung in der gesamten Gemarkung unzulässig.
Die entsprechende Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu integrierten ländlichen Entwicklungen (ZILE) wurde überarbeitet und ist mit Wirkung vom 01.01.2017 in Kraft getreten. Auch in der überarbeiteten Fassung ist der Passus enthalten, dass Vorhaben nur in Orten bis 10.000 Einwohnern gefördert werden können. Die zuständige Mitarbeiterin des Amtes für Regionale Landesentwicklung hat diesen Sachverhalt aktuell auf Anfrage telefonisch bestätigt.
Fazit:
Braunschweiger Ortsteile sind im Sinne der Richtlinie zur Dorferneuerung nicht förderfähig.
