Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-03975-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 06.02.2017 (17-03975) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die im Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz angesiedelte Dorferneuerung zielt auf die nachhaltige Entwicklung ländlicher Gebiete ab und soll insbesondere dazu beitragen, die niedersächsischen Dörfer als Wohn-, Sozial- und Kulturraum zu bewahren und zu entwickeln. Aus diesem Grunde wurde seitens der Landesre­gierung festgelegt, dass die Förderung von Maßnahmen der Dorferneuerung nur noch in Orten bis zu 10.000 Einwohnern zulässig ist. Bei Orten über 10.000 Einwohnern ist eine För­derung in der gesamten Gemarkung unzulässig.

 

Die entsprechende Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu integrierten ländlichen Entwicklungen (ZILE) wurde überarbeitet und ist mit Wirkung vom 01.01.2017 in Kraft getreten. Auch in der überarbeiteten Fassung ist der Passus enthalten, dass Vorhaben nur in Orten bis 10.000 Einwohnern gefördert werden können. Die zuständige Mitarbeiterin des Amtes für Regionale Landesentwicklung hat diesen Sachverhalt aktuell auf Anfrage telefo­nisch bestätigt.

 

Fazit:

Braunschweiger Ortsteile sind im Sinne der Richtlinie zur Dorferneuerung nicht förderfä­hig.
 

 

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