Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-03889-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

"Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die Aufstellung des Bebauungsplanes „Rebenring, Ecke Hagenring“, HA 139, beschlossen.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das am Rebenring 46 beantragte Wettbüro wurde mit Schreiben vom 27. Februar 2017 abgelehnt. Insbesondere aufgrund der beantragten Größe des Wettbüros mit ca. 105 m², wurde die Einrichtung als kerngebietstypische Vergnügungsstätte eingeschätzt. Gemäß der Baunutzungsverordnung ist das Wettbüro damit in einem Mischgebiet unzulässig. Die ursprüngliche Aussage, dass das Wettbüro an dem Standort grundsätzlich zulässig wäre, ist zu korrigieren.

 

Zwischenzeitlich wurde der Antrag für das Wettbüro zurückgezogen.

 

Der Bebauungsplan soll dennoch aufgestellt werden, um Spielhallen und Wettbüros, die in gewerblich genutzten Bereichen von Mischgebieten zulässig wären, in diesem Bereich auszuschließen und damit städtebaulichen Fehlentwicklungen an dem Stadteingang vorzubeugen. Ein ähnlicher Antrag kann jederzeit wieder gestellt werden. Mit einem Bebauungsplan hat die Stadt die Möglichkeit, derartige Anträge zurückzustellen bzw. bei Rechtskraft des Bebauungsplanes dann auch abzulehnen.

 

Empfehlung:

 

Die Verwaltung empfiehlt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Rebenring, Ecke Hagenring“, HA 139.

 

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